Überfall in internationalen Gewässern

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Jerusalem, 31. Mai 2010 – Die israelische Marine hat nach eigenen Angaben
die sechs Schiffe der „Befreit Gaza“-Aktion etwa 70 bis 80 Meilen vor der
Küste gestoppt und geentert, also in internationalen Gewässern. Nicht nur in
der arabischen Welt wird vor Allem das als ein israelischer Verstoß gegen
internationales Recht verurteilt, neben den sonstigen Beschuldigungen,
„unbewaffnete Friedensaktivisten“ getötet oder verletzt und die Schiffe
nicht nach Gaza durchgelassen zu haben zu haben.
Die Legalität militärischer Aktion in internationalen Gewässern scheint
nicht eindeutig zu sein.  Die Amerikaner, Israel und andere Staaten haben
immer wieder Frachtschiffe mit Raketen, anderen Waffen oder Spezialgeräten
für die Nukleartechnologie auf dem Weg nach Iran, nach Syrien oder Ägypten
aufgerieben und auf hoher See geentert. Das Mandat der Bundesmarine, vor der
Küste des Libanon im Rahmen der UNIFIL Waffenschmuggler abzufangen, wäre
kaum durchsetzbar, wenn sie darauf warten müssten, bis die Waffenschmuggler
die Territorialgewässer des Libanon schon erreicht haben.
Im Falle der „Befreit Gaza“ Aktion handelte es sich um eine angekündigte
Protestaktion, mit der Absicht, Israels Warnungen in den Wind zu schlagen
und Israels Recht, die Küste vor Gaza zu kontrollieren, zu ignorieren.
Solange die Osloer Verträge mit der PLO gelten und die Besatzung nicht
aufgehoben ist, hat Israel volles Recht und sogar die Pflicht, die
Außengrenzen zu kontrollieren. Ein Rechtsexperte des israelischen
Außenministeriums erklärte auf Anfrage, dass es Israels Absicht gewesen war,
die Flotte der Friedensaktivisten zu stoppen, ehe sie die
Territorialgewässer erreicht und in den Hafen von Aschdod zu geleiten, um
Ladung und Passagiere zu überprüfen. Die gewaltsame Übernahme der Boote
hätte sich erübrigt, wenn die Kapitäne der Schiffe den israelischen
Aufforderungen Folge geleistet hätten. Im internationalen Recht gebe es
zudem den Begriff „maritimes Blockade Gebiet“, aus dem ein Staat „feindliche
Elemente“ fernhalten dürfe.
Ohne Zweifel, sagte der Experte, verletzen somalische Piraten am Horn von
Afrika weder die deutsche noch amerikanische oder französische Souveränität,
wenn diese Ländern ihnen mit ihren Kriegsschiffen in internationalen
Gewässern nachsetzen.

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