ULRICH W. SAHM – „Palästina“ beim Internationalen Gerichtshof

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International_Court_of_Justice[1]Jerusalem, 1. April 2015 – Am 1. April ist nach dreimonatiger Wartezeit dem Beitrittsantrag des „Staat Palästina“ zum Internationalen Gerichtshof (IGH) stattgegeben worden. Für die Autonomiebehörde in Ramallah ist das ein weiter wichtiger symbolischer Schritt in Richtung internationaler Anerkennung als Staat, nachdem 2012 die UNO „Palästina“ den Status eines „Beobachterstaates“ verliehen hat.

Israel hatte wegen dieser Anträge zu internationalen Institutionen die monatliche Überweisung von Zöllen und Mehrwertsteuern eingefroren, die Israel im Namen der Palästinenser für importierte Waren erhebt. Israel „bestrafte“ die Autonomiebehörde so für ihre Alleingänge auf dem internationalen Parkett. Jerusalem sieht das als Bruch der Osloer Verträge und als Umgehung von Verhandlungen mit Israel. Inzwischen wurden die Gelder wieder freigegeben, um die Autonomiebehörde vor einem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren. Israel zog jedoch die laufenden Kosten für Strom und Wasser ab. Die Palästinenser betrachten das als „Diebstahl“. Die Israelis hingegen wollen nicht einsehen, den Palästinensern Strom und Wasser kostenlos zu liefern, wobei der Schuldenberg in Milliardenhöhe von israelischen Bürgern getragen wird.

Israel wehrt sich auch gegen die Absichten der Palästinenser, mit dem Beitritt zum IGH den Krieg gegen Israel mit diplomatischen und rechtlichen Mitteln fortführen zu wollen. Präsident Mahmoud Abbas hat schon angekündigt, israelische Militärs und Politiker wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen vor das Gericht in Den Haag, dem Sitz des IGH, zerren zu wollen.

Schon in der Vergangenheit versuchten palästinensische Anwälte in London, Spanien und anderswo politische motivierte Haftbefehle gegen Israelis zu erwirken, unter anderen gegen Tzipi Livni und Carmi Gilon.

Die Mitgliedschaft beim IGH öffnet den Palästinensern neue Wege, gegen Israel vorzugehen. So wollen sie den Staat Israel auch wegen der Siedlungspolitik verklagen.

Doch noch ist ungewiss, ob die Palästinenser mit ihren Vorhaben Erfolg haben werden. Ehe eine Klage zugelassen wird, müsste geprüft werden, ob „Palästina“ wirklich alle Vorgaben für einen regulären Staat erfüllt, zumal nur Staaten Mitglieder sein können. Doch „Palästina“ verfügt nicht einmal über anerkannte internationale Grenzen und freien Zugang zum Ausland. All das muss grundsätzlich erst noch mit Israel ausgehandelt werden. Es fragt sich auch, ob das von Israel 1967 annektierte Ostjerusalem zu dem niemals definierten „Palästinensergebiet“ gehört, zumal die internationale Gemeinschaft nicht einmal West-Jerusalem als Bestandteil Israels anerkennt. Per UNO-Beschluss von 1947 wurde „Groß-Jerusalem“ zu einem „corpus separatum“ unter Kontrolle des UNO-Sicherheitsrates erklärt. Die palästinensischen „Ansprüche“ auf Ostjerusalem als ihre Hauptstadt verstoßen letztlich gegen diesen UNO-Beschluss.

Delikat ist auch die Frage der Souveränität in den besetzten Gebieten. Die ist seit dem Fall des osmanischen Reiches offen.

Neben diesen juristischen und prozeduralen Fragen könnte der Beitritt zum IGH für die Palästinenser auch zu einem gefährlichen Bumerang werden. Denn so wie sie hoffen, Israelis verklagen zu können, bestünde genauso die umgekehrte Möglichkeit, auch Spitzenpolitiker der Palästinenserbehörde wegen möglicher Kriegsverbrechen anzuklagen. Amnesty International hatte kürzlich in einem Report den Raketenbeschuss der Hamas auf Israel als schweren Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet, weil damit zivile Gegenden wie Städte und der internationale Ben Gurion Flughafen angezielt worden sind. Genauso gelten Selbstmordattentate in Bussen und anderer Terror als Attacken gegen Zivilisten. Laut Genfer Konvention werden die als Kriegsverbrechen definiert. Mit ihrem Beitritt müssten die Palästinenser dann auch Verantwortung tragen, wie ein Staat und entsprechend Rechenschaft für eigene Verbrechen ablegen.

 

 


1 Kommentar
  • Dr.Josef Borgos

    Ein Paradox oder Fehler in System .Ob in UN ,Menschenrechtskommission oder sämtlicher int. Gremien es wird zwar demokratisch gewählt was auch richtig ist. Die Mehrheit d. Mitgliedern jedoch vertreten meistens nicht demokratische Ländern sondern sogar oft Diktaturen. So in eine Versammlung von 20 Personen ,18 Verbrechern und 2 Polizisten ,beim demokratische Abstimmung gewinnen grundsätzlich die Verbrechern.

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