Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt fand am 22.09.2016 eine Verhandlung statt, in der die islamische Wohltätigkeitsorganisation „Islamic Relief“ versuchte, eine Einstweilige Verfügung durchzusetzen. Die Einstweilige Verfügung richtete sich gegen eine Einschätzung des israelischen Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 2008 bzw. 2014 sowie aktualisiert 2016. Das israelische Verteidigungsministerium hatte seit 2008 eine durchgehende Einschätzung zu Islamic Relief. Auch in Deutschland, Großbrittanien und in „Palästina“ gibt es Niederlassungen, von Islamic Relief selber „Chapter“ genannt. Dieser Vorwurf wird von Islamic Relief bestritten. In dieser mündlichen Verhandlung wurden verschiedene Behauptungen aufgestellt. Leider blieben viele Fragen offen.
Ist Islamic Relief Deutschland unabhängig von Islamic Relief Worldwide?
Nein. Es gibt erhebliche Finanzströme von Islamic Relief Deutschland zu Islamic Relief Worldwide (IRW) – siehe Geschäftsbericht IRW von 2014:
Gibt es wirklich keine personellen Verflechtungen zwischen Islamic Relief Deutschland und Islamic Relief Worldwide?
Nein. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Almoutaz Tayara ist zugleich einer von 5 Direktoren von Islamic Relief Worldwide. Im Vorstand finden sich weitere personelle Verflechtungen zu anderen Islamic Relief Organisationsstrukturen.
Klärt der Umstand, dass behauptet wurde, Islamic Relief Worldwide sei durch ein „audit“ entlastet worden?
Das „audit“ bezieht sich auf Islamic Relief Worldwide. Selbst wenn die Untersuchung öffentlich verfügbar wäre, wäre ein „audit“ über Islamic Relief Worldwide nicht geeignet, die Fragen zu Islamic Relief Deutschland zu klären.
Gibt Islamic Relief Deutschland Geld nach „Palästina“?
Ja. Das geht u.a. aus dem Geschäftsbericht 2014 hervor:
Wie ist die Gabe von Geld nach „Palästina“ in dieser Weise zu beurteilen?
Das Bundesministerium des Inneren hat in seiner Entscheidung zum verbotenen Spendenverein IHH dargelegt, dass auch die Gabe an Hilfsvereine die Hamas als Ganzes unterstützt. www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbekaempfung/Vereinsverbote/vereinsverbote_node.html
Diese Sicht teilte das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich:
„Vielmehr liege eine gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtete Unterstützung der HAMAS auch darin, dass die in Deutschland gesammelten Spendengelder an einen der HAMAS zuzuordnenden Sozialverein weitergeleitet und von diesem zu sozialen Zwecken verwendet würden.“
http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180412U6A2.10.0
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Matteo Gesualdo Corvaja
Ein sehr großer Schritt in die richtige Richtung!