Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Mehrstaatigkeit im deutsch-israelischen Verhältnis beantwortet (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/107/1810789.pdf).
Darüber hatte die Rheinische Post berichtet (http://www.presseportal.de/pm/30621/3527481).
Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik und Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, erklärt dazu:
„Das Verbot der Mehrstaatigkeit zwischen Deutschland und Israel muss endlich fallen. Israelis sollten für die Einbürgerung nicht länger die israelische Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Das sieht das Gesetz allerdings so vor. Es genügt nicht, dass die Einbürgerungsbehörden ,in Bezug auf die israelische Staatsangehörigkeit regelmäßig großzügig‘ sind, wie es die Bundesregierung erklärt (Antwort, S. 7). Bei der Einbürgerung ist ein solches Ermessen fehl am Platz.
Niemandem hätte es geschadet, wenn von den 2015 eingebürgerten 1.481 Israelis alle beide Staatsangehörigkeiten hätten behalten können – und nicht 97 Personen sie hätten aufgeben müssen (S. 4). Weniger bürokratisch wäre das Verfahren dadurch allemal. Die Mehrstaatigkeit führt zu keinerlei relevanten Problemen – im Verhältnis zu Israel ist ihr Verbot besonders absurd.
Viele Israelis haben einen engen Bezug zu Deutschland und viele Deutsche, insbesondere jüdischen Glaubens, sind eng mit Israel verbunden. Bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, Schweizerinnen und Schweizern wird die Mehrstaatigkeit bereits jetzt generell hingenommen (§ 12 Abs. 2 StAG). Das sollte auch im Verhältnis zu Israel gelten. Einen Gesetzentwurf zur generellen Hinnahme der Mehrstaatigkeit hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dieser Wahlperiode eingebracht:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/056/1805631.pdf.
Die Einbürgerung der Abkömmlinge von NS-Verfolgten gestaltet sich leider nicht immer so reibungslos, wie es die Bundesregierung darstellt (S. 7). Sie richtet sich nämlich nach dem im Zeitpunkt der Geburt geltenden Staatsangehörigkeitsrecht. Lange Zeit erwarben aber nichteheliche Kinder von deutschen Männern sowie eheliche Kinder von deutschen Frauen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung. Das wollen wir Grünen ändern, weil der Ausschluss der Betroffenen dem Geiste des Grundgesetzes und der Gleichheit von Mann und Frau sowie von ehelichen und nichtehelichen Kindern widerspricht (vgl. Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, S. 11:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/056/1805631.pdf).“
Zum Staatsangehörigkeitsrecht hat die Bundesregierung zudem eine weitere Kleine Anfrage beantwortet (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/107/1810788.pdf), die Herr Beck wie folgt kommentiert:
„Die Bundesregierung erteilt dem CDU-Parteitagsbeschluss zum Optionszwang eine klare Absage. Da hat sie uns Grüne auf ihrer Seite. Wir werden dafür kämpfen, dass sich an dieser Haltung auch in Zukunft nichts ändern wird. Die CDU hingegen macht Politik im faktenleeren Raum auf Kosten junger Deutscher. Wie viele Menschen infolge der Einschränkung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht durch die Reform von 2014 mehrere Staatsangehörigkeiten behalten durften, weiß die Bundesregierung nicht. Das ist auch nicht weiter schlimm, denn Probleme sind infolgedessen jedenfalls nicht entstanden. Statt eine halbe Million junger Deutscher rhetorisch zu Staatsangehörigen zweiter Klasse zu degradieren und damit jahrelang zu verunsichern, sollte die CDU sich lieber auf die Gestaltung von Einwanderung und Integration konzentrieren.“
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