Volker Beck – Danziger Juden und ihre Nachfahren unbürokratisch einbürgern

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Zu der Antwort des Bundesministeriums des Innern (siehe 20170817-BMI_DanzigerJuden_VB) auf ein Schreiben zur Einbürgerung der Danziger Juden und ihrer Nachfahren erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Bei der Einbürgerung der Danziger Juden und ihrer Nachfahren sollte das Bundesverwaltungsamt auf den Nachweis enger Bindungen an Deutschland verzichten. Anders als es das BMI meint, ist dies rechtlich bereits möglich und der einzig sachgerechte Umgang mit den jüdischen Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Danzig. Nur die Juden waren von der Masseneinbürgerung der Danziger 1939 pauschal ausgeschlossen. Die Nichteinbürgerung der Danziger Juden ist in gleicher Weise menschenverachtend wie die Massenausbürgerung der deutschen Juden unter den Nationalsozialisten. Wer von diesem Unrecht betroffen ist, soll wenigstens heute die Option haben, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne Belege einer Bindung an Deutschland erbringen zu müssen. Wenn man sich vor Augen führt, dass Spanien und Portugal den Nachfahren der jüdischen Opfer der Reconquista die Staatsbürgerschaft angeboten haben, kann man über de Maizière nur den Kopf schütteln.“

 

 


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