Bundesverfassungsgericht: Broder muss keine Entschädigung zahlen – Der Autor hat aber gegenüber der Moderatorin Mendelsohn schwere Persönlichkeitsverletzung begangen | Jüdische Allgemeine
Obwohl er die ehemalige Kulturzeit-Moderatorin Tina Mendelsohn als »Luder vom Lerchenberg« bezeichnet hat, muss der Autor und Publizist Henryk M. Broder keine Entschädigung zahlen. Zwar habe Broder der Journalistin gegenüber eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mit (AZ: 1 BvR 2194/15).
Sacha Stawski
http://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverfassungsgericht-henryk-m-broder-muss-tina-mendelsohn-keine-entschaedigung-zahlen/19782578.html