Gibt es ein palästinensisches Rückkehrrecht? | Mena-watch
In diesen Tagen steht einmal mehr der palästinensische-israelische Konflikt im Scheinwerferlicht der internationalen Öffentlichkeit. Im Zentrum des im Gazastreifen organisierten „Marsches für die Rückkehr“ steht ein angeblich auf internationalem Recht beruhendes ‚Rückkehrrecht‘ für palästinensische ‚Flüchtlinge‘ nach Israel. Doch woher stammt dieses vermeintliche ‚Recht‘, auf das sich Hamas & Co. bei ihrem aktuellen Angriff auf den jüdischen Staat berufen? Bei der folgenden Erörterung des historischen Ursprungs des palästinensischen ‚Rückkehrrechts‘ handelt es sich um Auszüge aus dem von Alex Feuerherdt und Florian Markl verfassten Buch „Vereinte Nationen gegen Israel. Wie die UNO den jüdischen Staat delegitimiert“, das im Mai im Berliner Verlag Hentrich & Hentrich erscheinen wird.
Hildebrand Embke
Es gibt kein Rückkehrrecht, das – von wem auch immer, auch nicht von den Vereinten Nationen -, irgendwo niedergeschrieben ist. Dies gilt für alle Flüchtlinge. Da gibt es auch keinen Sonder-Status für die „Palästinenser“!