Mehr Rechtssicherheit – Die FDP fordert die Bundesregierung auf, den Umgang mit NS-Raubkunst endlich wirksam zu regeln | Juedische-allgemeine
Diebstahl ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Auch der Hehler macht sich schuldig. Der staatliche Raub von jüdischem Besitz war ebenso Teil des Vernichtungskomplotts gegen die Juden im nationalsozialistischen Deutschland wie die Beteiligung der Bevölkerung daran. Nachbarn bezogen den frei gewordenen Wohnraum. Ausgebombte bedienten sich preiswert am Eigentum der Vertriebenen und Ermordeten. Schnäppchenjäger freuten sich an Alltagsgegenständen, die sie erworben hatten.
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