Oer-Erkenschwick: Muezzin-Rufe über Lautsprecher – Ruhrgebietsstadt will Erlaubnis durchsetzen | Focus
In einem seit Jahren gärenden Streit um die Übertragung wöchentlicher Gebetsrufe einer Moscheegemeinde über Lautsprecher will die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick in Berufung gehen.
Sie will damit ihre 2014 erteilte Genehmigung durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Übertragung der Muezzin-Rufe kassiert. Während der juristischen Auseinandersetzung verzichtet die Moscheegemeinde vorerst auf eine Übertragung per Lautsprecher.
Sie will damit ihre 2014 erteilte Genehmigung durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Übertragung der Muezzin-Rufe kassiert. Während der juristischen Auseinandersetzung verzichtet die Moscheegemeinde vorerst auf eine Übertragung per Lautsprecher.
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