Podiumsdiskussion: Türkische Demokratieentwicklung, Religionsfreiheit, DITIB – Debatte auch über den Expertenbericht an Bundestag und Bundesregierung zur Antisemitismusbekämpfung | Koordinierungsrat gegen Antisemitismus
Montag, den 17. Juli 2017, ab 17.00 Uhr, im Kulturzentrum Anatolischer Aleviten, Waldemarstr. 20, 10999 Berlin
Auch im Rahmen der Flüchtlings- und Einwanderungsbewegungen spielen die Regeln für das Zusammenleben eine wichtige Rolle. Zu ihnen gehören die Grundbestimmungen der Menschenrechte und unseres Grundgesetzes, z. B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Religions- und Meinungsfreiheit. Diese Prinzipien und andere Grundrechte sind nicht nur durch die antisemitische und islamistische ISIS-Terrororganisation („Daesch“) in Frage gestellt. Die Erdogan-Türkei weist hier ebenso, wie wir das u. a. in den rechtsstaatswidrigen Massenentlassungen und -festnahmen nach dem Putschversuch von 2016 erkennen konnten, erhebliche Defizite auf. Durch eine Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg gegen die türkische Regierung sind die Aleviten in der Türkei als selbständige religiöse Gemeinschaft anerkannt worden. Die alevitischen Eltern dürfen deshalb nicht gezwungen werden, ihre Kinder in einen sunnitisch orientierten staatlichen Religionsunterricht zu schicken. Die Erdogan-Regierung hat die Straßburger Gerichtsentscheidung noch nicht umgesetzt, was auch auf das Verhalten der von der Türkei kontrollierten DITIB-Moscheen in Deutschland gegenüber den Aleviten Auswirkungen hat. Die Türkei hat ebenso frühere Autonomieversprechungen gegenüber den Kurden nicht eingehalten. Neuerdings – im Mai 2017 – verbreitet Erdogan auch wieder israelfeindliche Propaganda. Die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der Türkei wegen Incirlik sind bekannt.
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