Prozess in Graz: „Es gibt kaum Nazi-Symbole, die nicht auf seinem Körper sind“ | Die Presse
Ein Südsteirer muss sich unter anderem wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz verantworten, weil er seine Tätowierungen wie Hakenkreuz, Runen oder NSDAP-Aufschriften in einem FKK-Bad zur Schau stellte.
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