Mörsergranaten vom Schulhof – ein Verstoß gegen das internationale Recht

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Am vergangenen Montagmorgen (29.10.) hat eine palästinensische Terrorzelle von einem Schulhof in Beit Chanoun im nördlichen Gaza-Streifen drei Mörsergranaten auf israelisches Territorium abgeschossen. Der Missbrauch einer Schule als Schutzschild für die Terroraktion stellt einen klaren Verstoß gegen das internationale Recht dar.

Zwei der fundamentalen Grundsätze des internationalen Rechts sind die „Immunität von Zivilisten“ und die „Unterscheidung“. Sie bestimmen, dass bei bewaffneten Konflikten stets zwischen Kombattanten und Zivilisten unterschieden werden muss, und verbieten die Positionierung militärischer Stellungen, die in Konfliktzeiten zu legitimen Angriffszielen werden, in der Nähe der Zivilbevölkerung oder ziviler Objekte.

In dieser Hinsicht fordert Artikel 57 des Zusatzprotokolls 1 der Genfer Konvention, der das gängige internationale Recht widerspiegelt, von allen Konfliktparteien, „durchgehend Sorge dafür zu tragen…, dass die Zivilbevölkerung, Zivilisten und zivile Objekte geschont werden“.

Außerdem verbietet das internationale Recht es den Kriegsteilnehmern, Zivilisten zu benutzen, um militärische Objekte oder Operationen vor Angriffen zu schützen.

Artikel 51 (7) des Zusatzprotokolls 1 ordnet an, dass „die Konfliktparteien nicht die Bewegung der Zivilbevölkerung oder individueller Zivilisten steuern sollen, um zu versuchen, militärische Objekte vor Angriffen zu schützen oder Militäroperationen abzuschirmen.“

Die Verletzung des internationalen Rechts, die auf Film festgehalten wurde, ist nur ein weiteres Beispiel für den palästinensischen Missbrauch von Kindern und Schulen als Schutzschilder für terroristische Aktivitäten.

(Außenministerium des Staates Israel, 01.11.07)

Die Filmaufnahme findet sich unter dem folgenden Link:
http://www.mfa.gov.il/MFA/Terrorism-+Obstacle+to+Peace/Terror+Groups/Terrorists+fire+mortar+shells+from+boys+school+in+Gaza+31-Oct-2007.htm


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