Schikane für Behinderte auf Frankfurter Flughafen

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Jerusalem, 28. Dezember 2007 – Rollstuhlfahrer und andere schwerbehinderte Flugpassagiere dürfen keine zollfrei eingekaufte Getränke nach Deutschland importieren, wenn sie das Pech haben, auf dem Frankfurter Flughafen zu landen.
Vor einigen Tagen hatten schwerbehinderte Passagiere aus Israel bei der Landung in Frankfurt schlimme Erfahrungen gemacht. „Bei der Ankunft, so als ob wir wieder abfliegen, wollten übereifrige Kontrolleure von einem älteren israelischem Ehepaar eine Duty free Flasche beschlagnahmen“, erzählt der Rollstuhlfahrer Christian M..
Das alles passierte, weil die Rollstuhlfahrer in den Eingang B 52 rein mussten, während sie beim separaten C – Terminal gelandet sind, wo wegen dem besonders hohen Sicherheitsaufwand die Flüge nach Israel und in die USA abgefertigt werden. „So kamen wir viel zu spät beim Gepäckband in Halle C an. Die Dame dort war schon ärgerlich, weil sie schon lange Feierabend hatte“, berichtet M. weiter. Ein Sicherheitskontrolleur meinte zynisch: „Es könnte ja sein, das Sie an Bord eine Bombe gebastelt haben. Und da hier jeder durch kommt, haben wir die Anweisung, jeden zu kontrollieren…“
Zwei ältere israelische Ehepaare, wobei die Ehemänner im Rollstuhl saßen und kaum aufstehen konnten, wurden angewiesen, aufzustehen und ihre Jacken auszuziehen, um mit Handscannern abgetastet zu werden.
„Sie kontrollierten unser Handgepäck (was bei Rollstuhlfahrern immer etwas mehr ist) und bei den älteren Ehepaaren machten sie noch eine Leibesabtastung. Bei mir seltsamerweise nicht mehr.“
Melanie Ditsch vom „Airport Security Management“ der Fraport beantwortete eine entsprechende Anfrage postwendend. „Im Ankunftsbereich der Halle B haben wir eine spezielle Wartezone für mobilitätseingeschränkte Fluggäste eingerichtet. Die Passagiere werden vom Flugzeug direkt zu diesem Bereich gefahren und von dort mit Rollstühlen oder Elektrowagen zum Anschlussflug oder zur Einreisekontrolle gebracht.“ Weiter erklärte sie, dass der Weg zum Anschlussflug oder zur Einreise im „sicherheitsrelevanten Bereich“ liege. Deshalb müssten die Passagiere gesondert kontrolliert werden, „auch wenn sie nicht weiterfliegen“. Dieses Verfahren werde unabhängig vom Startflughafen für alle mobilitätseingeschränkten Fluggäste angewendet. „Aus baulichen Gründen ist es leider nicht möglich, eine solche Zone in der Halle C einzurichten.“
Die Sicherheitskontrolle müsse die gleichen Standards erfüllen wie die Kontrolle für abfliegende Passagiere, um eine „Vermischung von nicht-kontrollierten und kontrollierten Passagieren zu vermeiden“.
Ditsch schreibt nun: „Somit hätten Flüssigkeiten aus Duty-Free-Geschäften außerhalb der EU abgenommen werden müssen. Ebenso hätte eine komplette Personen- und Handgepäckkontrolle sowie eine Kontrolle der Rollstühle durchgeführt werden müssen.“ Gleichwohl, so Ditsch, „freuen wir uns, dass die Herrschaften die Duty-Free-Artikel behalten konnten, bedauern jedoch im gleichen Maße, dass der Kontrollprozess nicht vollständig abgearbeitet wurde.“
Wohl als Warnung an andere Rollstuhlfahrer, die künftig in Frankfurt landen und zollfreie Getränke im Handgepäck mitführen, gilt ihr abschließender Satz: „Wir werden Ihren Hinweis entsprechend weitergeben, damit das Verfahren zukünftig korrekt eingehalten wird.“

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