Urteilsverkündigung in dem antisemitischen Anschlag auf Rabbiner Zalman Gurevitch

  • 0

HR – Prozess gegen Rabbi-Angreifer – Reaktionen auf das Urteil – Mit Verwunderung und Empörung haben Vertreter der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt auf das Urteil reagiert.

 
Ein Begleiter des Angeklagten vor der Urteilsverkündung im Zuschauerraum vor einer Gruppe jüdischer Studenten.

„Das Gericht hat potenziellen Messerstechern keine eindeutige Botschaft gesandt“, sagte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt, Salomon Korn. Nachahmungstäter könnten künftig auf ähnlich milde Urteile hoffen. Es sei erstaunlich, dass gegen einen bereits mehrfach auffälligen Wiederholungstäter kein härterer Schuldspruch ergangen sei, meinte Korn. Er stelle sich daher schon die Frage, ob das Urteil bei einer religiös gefärbten Attacke auf einen christlichen Geistlichen genauso ausgefallen wäre.
Das Opfer selbst, der Rabbiner Zalman Gurevich, zeigte sich empört auf das aus seiner Sicht zu milde Urteil. Möglicherweise stecke hinter dem Urteil die Idee zu zeigen, dass es keinen Antisemitismus in Frankfurt gebe, sagte der Rabbi im Hessischen Rundfunk. Sein Anwalt Rolf-J. Döring erklärte, die Richter hätten eine „wichtige Chance verwirkt“. Er sprach von einem „gefährlichen Fehler“ des Gerichts. „Der Angeklagte ist ein Mann, der auch durch dieses Urteil nicht zu stoppen sein wird.“
Ein Talmud-Student, der mit einer Gruppe junger Orthodoxer ins Gericht gekommen war, um Gurevich zu unterstützen, zeigte sich besorgt über die Konsequenzen aus dem Urteil. Frankfurt sei nach diesem Urteil unsicherer für Juden geworden. Wenn ein katholischer Priester angegriffen worden wäre, hätte das Gericht anders geurteilt, meinte ein weibliches Mitglied der jüdischen Gemeinde.

  1. HR Rabbi-Angreifer muss ins Gefängnis
    Said A. am Dienstag vor der Urteilsverkündung. (Bild: picture-alliance/dpa)
    Für den Messer-Angriff auf einen Frankfurter Rabbiner muss Said A. dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung. 
    Die Richter des Frankfurter Landgerichts entschieden sich damit für ein mittleres Strafmaß zwischen den von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahren Haft und den drei Jahren, die die Verteidigung gefordert hatte. Sie sahen es als erwiesen an, dass der 23-jährige Said A. den jüdischen Geistlichen zunächst töten wollte, sich dann aber anders entschieden habe und vom Tatort geflüchtet sei. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags sei daher nicht mehr infrage gekommen.
    Ganz geklärt werden konnte der Tathergang während des Prozesses allerdings nicht. Zu den unterschiedlichen Aussagen von Täter und Opfer sagte der vorsitzende Richter, die Wahrheit liege „wohl irgendwo dazwischen“. Der Angeklagte habe den Rabbiner aber eindeutig als „Scheiß-Juden“ oder „Judenschwein“ beleidigt. Eine entsprechende Zeugen-Aussage hielt das Gericht für glaubwürdig.
    Der Haftbefehl gegen Said A. wurde aufgehoben. Es bestehe nämlich weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr. Damit muss der 23-Jährige die Haftstrafe erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
    Rabbiner-Anwalt denkt nach Urteil über Revision nach

    Zu Beginn des Prozesses stand durchaus im Raum, dass der Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt werden könnte. Doch, so Staatsanwältin Nadja Niesen am Montag, selbst der Ausdruck „Scheiß Jude“ – den der Angeklagte immer bestritten hatte – beweise nicht, dass Said A. aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt habe. 
    Als am Montag die Plädoyers gehalten wurden, waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig, dass der 23-Jährige „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden könne. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft – auch wegen der Vorstrafen des Angeklagten. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahre. Nur der Rechtsanwalt des Rabbiners, der als Nebenkläger aufgetreten war, blieb beim Vorwurf des versuchten Totschlags und beantragte fünf Jahre und acht Monate Haft. Er kündigte nach dem Urteil an, dass er mit seinem Mandanten wahrscheinlich in Revision gehen werde.  
    Täter rückte zeitweise in den Hintergrund
    Nicht immer hatten in dem von großem Interesse der Öffentlichkeit verfolgten Prozess der Angeklagte und dessen Tat im Mittelpunkt gestanden. So hatten sich die Anwälte von Täter und Opfer zeitweise heftig gestritten. Weil er ihm Antisemitismus vorgeworfen hatte, zeigte Ulrich Endres, der Anwalt des Angeklagten, den Rechtsbeistand von Rabbiner Gurevich wegen Beleidigung und übler Nachrede an.
    Zudem hatte die Verteidigung versucht, die Glaubwürdigkeit des Rabbiners in Zweifel zu ziehen. Eine Polizistin berichtete vor Gericht von den wechselnden Aussagen des Rabbiners. Außerdem wurde bekannt, dass gegen den Geistlichen wegen Falschaussage und Betrugs ermittelt wird. Für Aufsehen sorgte ein rechtsmedizinisches Gutachten: Während beim Said A. zum Tatzeitpunkt weniger Drogen als zunächst angenommen im Spiel gewesen waren, hatte das Opfer unter massivem Einfluss von Medikamenten gestanden.
    „Es geht nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit“
    Said A. hatte sich beim Prozessauftakt Mitte April bei seinem Opfer entschuldigt: „Es tut mir leid, was ich getan habe, dass ich Ihnen Angst und Schmerzen zugefügt habe.“ Gurevich hatte die Entschuldigung mit Zurückhaltung aufgenommen. Der Täter solle mit dem Maximum dessen bestraft werden, was möglich sei, so Gurevich. „Es geht mir nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit.“

    Audio „Hochemotional geführter Prozess“
    Video Haftstrafe für Rabbi-Angreifer

  2. Ein grauenvoller Artikel… Nein, sicher ist es nicht antisemitisch, wenn ich einen Rabbiner „Scheiß-Jude“ nenne…!
    SPIEGEL
    URTEIL IM RABBI-PROZESS – Ein Stich, eine Wunde, ein Zweifel Von Gisela Friedrichsen
    Die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein afghanischstämmiger Arbeitsloser stach in Frankfurt einen jüdischen Geistlichen nieder.
    Im Strafprozess wurde ihm antisemitischer Hass vorgeworfen. Doch die Realität war viel banaler, wie das Landgericht Frankfurt jetzt urteilte.
    Frankfurt am Main – Ein Glück, dass diese Hauptverhandlung zu Ende ist. Auf ihr lastete von Anfang an der Schatten vorschneller – und somit falscher – Bewertung einer Tat, die nicht nur die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main schockiert hatte.
    Dreieinhalb Jahre Haft für Sajed A. – so lautet das Urteil der 21. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 23-Jährigen gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen und eine vierjährige Haftstrafe gefordert. Die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlags war fallengelassen worden.
    Der Hintergrund: Als am 7. September vorigen Jahres der Rabbiner der jüdisch-orthodoxen Bewegung Chabad Lubavitch, Zalman Zaigarten, 42, der sich manchmal [IMMER!!!!] auch wie seine Eltern Gurevitch nennt, auf offener Straße durch einen Messerstich des 23-jährigen Sajed A. verletzt wurde, sprach Charlotte Knobloch, die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, sogleich von einer „No-go-Area Frankfurt“ –
    als ob es auf Frankfurter Straßen für einen Juden heute schon wieder lebensgefährlich zugehe.
    Da der Täter nach Beobachtung von Zeugen „südländisch, möglicherweise arabisch“ aussah, forderte der Vizepräsident des Zentralrats die muslimischen Verbände zu „mehr Engagement“ gegen Hassprediger in den eigenen Reihen auf. Es wurde vermutet, dass sich der Täter vor seinem Angriff auf den Rabbiner durch eine Hasspredigt in einer Moschee hatte aufstacheln lassen.
    „Schnelligkeit, Professionalität und Wucht“
    Petra Roth, die Frankfurter Oberbürgermeisterin, beeilte sich daraufhin zu beteuern, dass „verbohrte und gewalttätige Ideologien in Frankfurt die absolute Minderheit“ seien; wer Hass und Intoleranz das Wort rede, habe in ihrer Stadt nichts zu suchen. Die Stadt werde alles dafür tun, dass sich die jüdische Bevölkerung wohl und sicher fühlen könne.
    Ehe am 17. April die Hauptverhandlung gegen A., einen Arbeitslosen afghanischer Abstammung aus Hattersheim, vor dem Landgericht Frankfurt begann, verschickte der Rechtsbeistand des geschädigten Zaigarten, ein Anwalt namens Rolf Döring, eine Pressemitteilung, in der es unter anderem hieß, der Täter, „der sich dem Koran zugewandt hat“, habe „den höchsten Geistlichen der jüdischen Gemeinde Frankfurt in Tötungsabsicht niedergestochen und lebensgefährlich verletzt“. A. habe den Stich gegen Zaigarten „mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht“ ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: „Scheißjude, ich bring dich jetzt um.“
    Aus Langeweile oder Übermut zu Rangeleien jederzeit bereit
    Hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich nur versuchten Totschlag angeklagt, erteilte die Kammer, offenbar unter dem Eindruck der öffentlichen Empörung, am ersten Sitzungstag den rechtlichen Hinweis, es komme auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes mit den Merkmalen Heimtücke und/oder niedrigen Beweggründen in Frage.
    Doch dann stellte sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar:
    Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
    Er ist offenbar einer jener zahlreichen jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit „Scheiß-Deutschen“, ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
    Das Gefühl, „etwas Antisemitisches“ gehört zu haben

    Zaigarten war an jenem Septemberabend in Begleitung zweier ausländischer Gäste auf dem Heimweg von der Synagoge, als ihm A. entgegenkam und beim Vorbeigehen etwas sagte.
    War es „Salam alaikum“ [IST DAS NICHT ARABISCH?!?] – also „Friede sei mit dir“? Der Angeklagte behauptete dies. Der Rabbiner hingegen „hatte das Gefühl, etwas Antisemitisches“, was ihm „aggressiv vorkam“, gehört zu haben. „Ich habe die Worte nicht verstanden, fühlte mich aber verletzt“, sagte Zaigarten als Zeuge vor Gericht. „Ich habe gespürt, dass er voller Hass war. Er sagte etwas gegen mich, weil ich Jude bin.“
    Dann gehen die Angaben der Beteiligten und Zeugen auseinander. „Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte“, mutmaßte Staatsanwältin Nadja Niesen in ihrem Schlussvortrag.
    Der Rabbiner muss, als A. schon an ihm vorbei war, diesem mit den Worten: „Was hast du gesagt? Hast du ein Problem?“ gefolgt sein. Er habe „entschlossen“ gesprochen, berichtete einer der den Rabbiner begleitenden Zeugen, „um zu zeigen, dass er keine Angst hat“.
    Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei „gut drauf“ gewesen, daher das „Salam alaikum“.
    „Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes“, so der Angeklagte. „Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen.“
    A. gibt zu, vielleicht „Scheißjude“ gesagt zu haben
    „Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?“, fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.
    „Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell“, antwortete A..
    „Wie hat Herr Zaigarten reagiert, als Sie das Messer zückten?“
    „Er kam weiter auf mich zu.“
    Dass er von „Abstechen und Umbringen“ geredet habe, bestreitet A., gibt aber zu, vielleicht „Scheißjude“ oder etwas ähnliches gesagt zu haben. Zaigarten wiederum bestritt, A. angepackt zu haben.
    Dagegen aber spricht die Beobachtung eines unbeteiligten Passanten. „Der Rabbi packte ihn und hatte ihn dann am Wickel“, bestätigte der Mann als Zeuge. Eine Gefahr habe er nicht angenommen, da der Rabbiner „ja sehr kräftig ist“. Dann hätten sich beide „an der Wäsche gehabt“.
    „Er kam auf mich zu und fing wieder an zu schreien“
    „Wäre es dem Angeklagten möglich gewesen, noch einmal zuzustechen?“, fragte der Vorsitzende. Das ist der springende Punkt.
    Hätte A. wirklich töten wollen, hätte er mutmaßlich weiter stechen müssen. Die Möglichkeit bestand. Laut seiner eigenen Aussage war A. sich nicht sicher, ob er überhaupt getroffen hatte.
    „Ich weiß gar nicht, wie es zustande kam. Er kam auf mich zu und fing wieder an zu schreien. Ich habe das Messer angeschaut und keine Blutspuren gesehen. Da rannte ich weg. Und er hinter mir her. Doch ich war schneller.“
    Er habe erst aus den Medien erfahren, dass der Rabbiner tatsächlich lebensbedrohlich verletzt worden war.
    Für die Verteidiger Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein „klassischer Rücktritt vom Versuch“, wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei. Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.
    Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners
    Wie war es wirklich? Da Nebenklagevertreter Döring nicht abließ, dem Angeklagten eine geplante und gezielte Tötungshandlung sowie antisemitische und rassistische Absichten zu unterstellen, ja ihn sogar bezichtigte, „das Symbolzeichen von palästinensischen Intifada-Kämpfern vor dem Angriff“ – das Schlagen mit der Hand gegen die eigene Brust – verwendet zu haben, hielt die Verteidigung mit Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners dagegen.
    Denn es gab mehrere unterschiedliche Darstellungen des Geschehens. Eine Verteidigung muss da nachfragen dürfen, ohne sich gleich den Vorwurf des Antisemitismus zuzuziehen, was Anwalt Döring auch nicht ausließ.
    Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus: Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
    Keinen guten Eindruck machte überdies, dass Zaigartens Aussagen gegen A. in der Hauptverhandlung immer detailreicher wurden und sein Belastungseifer merklich zunahm.
    „Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen“, warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
    Grenzen der Notwehr vom Angeklagten überschritten
    Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch
    die Nebenklage habe „Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht“.
    Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten, der ja immerhin nur durch Zufall nicht zu Tode gekommen ist; und viel zu viele falsche Töne in einem im Übrigen fair geführten Strafprozess. Das hätte nicht sein müssen.
    Eine Bemerkung der Staatsanwältin Niesen hingegen traf ins Schwarze dieses Verfahrens: Hätten nicht so viele junge Männer ein Messer in der Tasche – angeblich nur zur Verteidigung, wie immer behauptet wird – es gäbe nicht so viele Messerstechereien in einer Stadt wie Frankfurt.
    Die meisten Verfahren dieser Art werden eingestellt, weil sie nicht aufzuklären sind; der Rest landet vor dem Schöffengericht. „Aber Notwehr war es natürlich auch nicht. Ihre Grenzen hat der Angeklagte überschritten“, so die Staatsanwältin.
    „Zustechen ist keine angemessene Verteidigung.“

  3. AP – Messerstecher nach Attacke auf Rabbiner vorerst frei – Prozess war in angespannter Atmosphäre verlaufen – «Gott sei Dank kein islamistischer Gruppenhintergrund» Von Inge Treichel
    Dreieinhalb Jahre Haft nach Messerattacke auf Rabbiner
    (PR-inside.com 20.05.2008 13:59:46)  – Frankfurt/Main (AP) Wie ein Sieger hat sich Sajed A. am Dienstagvormittag beim Verlassen des Gerichtssaals gegeben. Er signalisierte seinen Freunden im Zuhörerraum mit dem Zeigefinger, dass er sich bestätigt fühlte. Gerade hatte er gehört, dass er nicht mehr zurück in Untersuchungshaft musste. Die Strafkammer hob den Haftbefehl auf, nachdem sie die Strafe von dreieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verkündet hatte. Unverständnis signalisierten dagegen die Gesichter der anwesenden Juden im Zuhörerraum; eine Frau sagte, nun könne man nicht mehr sicher auf die Straße gehen. Die Atmosphäre in dem Prozess vor der 21. Großen Strafkammer um die Messerattacke auf den Frankfurter Rabbiner Zalman G. war von Anfang an gespannt gewesen. Die Verteidiger hatten die Glaubensgemeinschaft des orthodoxen Juden als «obskuren Verein» verdächtigt, und umgekehrt bezichtigten der Rabbiner und sein Anwalt die Gegenseite des Antisemitismus. Beide Vorwürfe seien inakzeptabel, erklärte der Vorsitzende Richter Klaus Drescher, bevor er mit der Urteilsbegründung begann. Die Richter kamen zum Ergebnis, dass der Angeklagte und auch das Opfer ihre Auseinandersetzung übertrieben und nicht objektiv geschildert hatten. Der 23-jährige Sajed A. hatte demnach fälschlicherweise behauptet, er habe in Notwehr zugestochen und dem Juden das Messer erst gezeigt….
     
  4. FR Auf freiem Fuß – Sajed A. strahlt. Nur dreieinhalb Jahre muss er für seinen Messerangriff auf den Rabbiner Gurevich hinter Gitter. Für diesen ist das milde Urteil ein Beleg für Antisemitismus.- VON GEORG LEPPERT
    Gurevich
    Knapp 45 Minuten lang saß er weitgehend regungslos da. Hat gelächelt und still zugehört, wie Richter Klaus Drescher das Urteil über ihn sprach. Doch dann, als aus Sicht der 21. Großen Strafkammer alles gesagt ist im Rabbi-Prozess, dann hält ihn nichts mehr. Sajed A. steht auf, er grinst übers ganze Gesicht, er reckt den rechten Zeigefinger in die Luft. Im Gerichtssaal 165C, Schauplatz des bundesweit viel beachteten Verfahrens, feiert der Angeklagte sein Urteil. Er tut es nicht gerade dezent. Und seine Freunde, die in großer Zahl im Publikum sitzen, freuen sich mit ihm.
    …Vor allem aber kommt Sajed A. zunächst frei. „Es wäre uns lieber, wir könnten ihn in Haft behalten“, sagt Richter Drescher. Doch dem stünden juristische Gründe entgegen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, wäre der Gefängnisaufenthalt von A. formal Untersuchungshaft. Diese darf aber nicht ewig andauern. Dass A. überhaupt noch in der Haftanstalt saß, lag an dem zu erwartenden hohen Strafmaß. Schließlich hatte die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag angeklagt. Das ist jetzt vom Tisch, und auch Fluchtgefahr liegt nicht vor, wie Drescher ausführt. A. werde daher wohl frühestens in zwei Monaten ins Gefängnis einrücken müssen, sagt Bernd Kroner, der A. gemeinsam mit seinem Kollegen Ulrich Endres verteidigt hat.
    Vor dem Gerichtssaal machen die zahlreichen Mitglieder der jüdischen Gemeinde, die zur Urteilsverkündung gekommen sind, keinen Hehl aus ihrer Enttäuschung. „Ich habe Angst, dass in diesem Land jetzt jeder machen kann, was er will“, kommentiert Rabbiner Joseph Havlim den aus seiner Sicht viel zu milde ausgefallenen Richterspruch. „Das ist ein unglaubliches Urteil“, ruft er in die Mikrofone, die ihm die Reporte entgegenhalten. Vor allem, dass A. zunächst auf freiem Fuß bleibt, beängstige ihn sehr: „Dieser Mann ist sehr gefährlich.“ Schließlich habe der Angeklagte Gurevich angegriffen, weil dieser Jude ist und auch als solcher deutlich zu erkennen war.

    Ähnlich äußert sich Gurevich. Er müsse sich überlegen, ob er in Frankfurt wohnen bleiben könne, er fühle sich fremd in dieser Stadt. „Ich muss jetzt viel nachdenken.“ Möglicherweise werde er Revision gegen das Urteil einlegen, sagt Zalman Gurevich, der in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten ist. Doch das Verfahren habe ihm schon sehr zugesetzt.
    Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Rolf Döring wirft Gurevich nach der Urteilsverkündung auch das Thema Antisemitismus wieder auf. Seine Vermutung: Das Gericht wollte unbedingt ein mildes Urteil fällen und den Fall als ganz normalen Angriff eines aggressiven jungen Mannes darstellen. Denn hätten die Richter die Messerattacke als politische Tat gewertet, hätten sie damit festgestellt, „dass es Antisemitismus in Deutschland gibt“.
     …Ausdrücklich verwahrt sich Drescher gegen jeden Vorwurf, die Entscheidung der Kammer habe irgendetwas mit Antisemitismus zu tun. Solche Vorhaltungen seien ohnehin „ein Totschlagsargument“, sagt der Richter an die Adresse von Anwalt Döring gewandt, der Verteidiger Endres Antisemitismus unterstellt hatte. Es sei möglich, dass die Kammer „Beifall von der falschen Seite“ bekomme, sagt Drescher. Das entbinde sie aber nicht von ihrer Verpflichtung, die Tat genau aufzuarbeiten…. 
  5. So soll es wohl sein: Eine rein zufällige Tat, bei der ganz sicher kein Antisemitismus im Spiel war….
    FAZ
    Ganz einfach ein böser junger Mann 
    20. Mai 2008 Es gibt wohl auch so etwas wie die Banalität des Guten. Nach der Messerattacke auf einen orthodoxen Rabbiner im Herbst letzten Jahres und ein weiteres Mal nach der Festnahme eines geständigen jungen Mannes mit afghanischem Migrationshintergrund fühlten sich viele berufen, in die Rolle des Mahners zu schlüpfen und der Welt die Betroffenheitslitanei zu lesen. Der arbeitslose Haschischkonsument aus Hattersheim, der gern bis in den Nachmittag im Bett liegt, mutierte zum Verdachtstaliban, wenigstens zum regelmäßigen Lauscher auf irgendeinen Hassprediger. Religionsfunktionäre, Politiker, Kulturkritiker meldeten sich zu Wort, und der verletzte Rabbiner wurde beinahe täglich im Krankenhaus fotografiert und interviewt. Er blieb unversöhnlich, was sein Recht ist, aber nicht unbedingt vorbildlich.
    Die Banalität des Bösen, wie sie im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht zutage trat, hat die Angstvorstellungen vom muslimischen Gewalttäter korrigiert. Sajed A. kann vielleicht Salem aleikum sagen, um einen Juden zu ärgern, aber sonst kein Wort Arabisch. „Scheißjude“ geht ihm ebenso geläufig von den Lippen wie „Scheißdeutscher“, und er bedroht einen türkischen Busfahrer genauso wie einen italienischen Fahrgast…. 

     

  6. SPIEGEL – CONTROVERSY OVER ‚LENIENT‘ SENTENCE – German Muslim Sentenced for Stabbing Rabbi
    An Afghanistan-born German Muslim has been sentenced to three-and-a-half years in jail after he stabbed a rabbi in a Frankfurt street last September. The Jewish cleric believes the man was trying to kill him and that the sentence is too lenient.  
    A German court sentenced a 23-year-old man Afghanistan-born man to three-and-a-half years in jail on Tuesday for
    stabbing and seriously injuringa rabbi in Frankfurt last September.
    The unemployed German Muslim, named only as Sajed A., stabbed rabbi Zalman Gurevitch, 42, in an altercation with the orthodox Jewish cleric who had been walking down a street with two companions.
    The court convicted him of causing grievous bodily harm. The Frankfurt public prosecutor’s office had initially planned to charge him with attempted manslaughter but refrained from doing so after investigating the case. During the trial an eyewitness said the two men had been involved in an argument before the stabbing occurred…. 

     

  7. European Jewish Press Jewish community criticizes sentence against man who stabbed rabbi in Frankfurt 
    FRANKFURT (EJP)—A 23 year-old German man of Afghan origin was sentenced to three-and-half years in prison on Tuesday for attacking a rabbi with a knife in the centre of Frankfurt in September 2007.

    Prosecutors had sought four years prison.  
    Sajed Aziz stabbed Rabbi Zalman Gurevitch, co-director of the Chabad-Lubavitch community in Frankfurt, in the lower abdomen while he was walking home from his synagogue with two friends. Witnesses said the attacker shouted „Bloody Jew, I’m going to kill you.“  
    The rabbi received emergency surgery but his injuries were not life-threatening.
    Aziz, described as an unemployed troubled young immigrant with a history of minor offences,conceded stabbing Gurevitch on September 7 but called it self-defense, saying the rabbi had grabbed him by the collar.
    He denied shouting racist insults.
    Judge Klaus Drescher said there was not enough evidence to support the original charge of attempted manslaughter. The court said testimony did not show that Aziz intended to kill the man, though Drescher noted that he clearly called Gurevitch, 43, a „Shit Jew“ and a „Jewish pig.“ … 
  8. WELT ONLINE – Urteil in Frankfurt Dreieinhalb Jahre Haft nach Angriff auf Rabbiner
    Mit einem Messer hatte Sajed A. im September den Frankfurter Rabbiner Zalman G. in den Bauch gestochen. Zudem beschimpfte er den Geistlichen wegen seines … 

  9. Frankfurter Allgemeine Zeitung – Dreieinhalb Jahre für Angriff auf Frankfurter Rabbiner
    Der 42 Jahre alte Rabbiner Zalman Gurevitch war im Verfahren Nebenkläger. Sein Anwalt sah den versuchten Totschlag weiterhin als erwiesen an und wollte eine …


     

  10. Die Zeit Urteil: Haftstrafe für Messerangriff auf Rabbiner
    Der 42-jährige Rabbiner Zalman Gurevitch war im Verfahren Nebenkläger. Sein Anwalt sah den versuchten Totschlag weiterhin als erwiesen an und wollte eine … 
     

     
  11. n-tv – Messerattacke auf Rabbiner
    Für eine Messerattacke auf einen Rabbiner ist ein 23-jähriger Deutsch-Afghane wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt …

     
     
     

  12. Topnews –  Messer-Attacke auf Rabbiner: Dreieinhalb Jahre Haft
    Der 42-jährige Rabbiner Zalman Gurevitch war Nebenkläger im Verfahren. Sein Verteidiger sah weiterhin den versuchten Totschlag als erwiesen an und wollte …
     
     
  13. THE JERUSALEM POST   German Muslim sentenced to 3 1/2 years prison for stabbing rabbi
    A Frankfurt state court has sentenced a 23-year-old German Muslim to 3 1/2 years in prison for attacking a rabbi with a knife.
    On Tuesday, the court found Sajed Aziz guilty of serious bodily injury for the September attack on orthodox Jewish rabbi Zalman Gurevitch.
    That was a more lenient charge than the original attempted manslaughter, after prosecutors said there was not enough evidence that Aziz intended to kill 43-year-old Gurevitch.
     
     

  14. Earthtimes (press release) – Immigrant jailed for knife attack on German rabbi – Summary
    Salomon Korn, chairman of the Jewish community in Frankfurt, criticized the verdict, calling it too light. „I wonder if this would have been the sentence if … 
     

  15. International Herald Tribune German sentenced to 3 1/2 years in prison for stabbing Frankfurt rabbi
    Sajed Aziz was convicted in a Frankurt state court of serious bodily injury for the September attack on Orthodox Jewish rabbi Zalman Gurevitch. 
     

  16. BBC News German jailed for stabbing rabbi
    However, he noted that Aziz had clearly called Mr Gurevitch a „Jewish pig“. Aziz admitted in court that he had stabbed his victim on a Frankfurt street on 7 …
     


Hinterlasse eine Antwort