Strafrecht im Iran – Peitschen, foltern, hinrichten

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Strafrecht im Iran
Peitschen, foltern, hinrichten 

Von Wahied Wahdat-Hagh
16.09.08, 15:52h, aktualisiert 16.09.08, 15:52h


Das iranische Parlament hat das Strafrecht der islamischen Republik in mehreren Punkten verschärft. So sollen Muslime, die zu einer anderen Religion übertreten, hingerichtet werden. Auch die Diskriminierung von Frauen wurde gefestigt.

Das iranische Parlament hat eine Reform des Strafrechts gebilligt, die für religiös Abtrünnige die Todesstrafe vorsieht. Wenn ein Elternteil Muslim gewesen ist und der Sohn mit 18 Jahren beispielsweise zum Christentum übertritt, ist nach Artikel 225 des Strafgesetzbuches die Hinrichtung vorgesehen. Die gleiche Strafe steht nach Artikel 224 auch auf die Beleidigung des Propheten Mohammed. Die absolute Mehrheit des Parlaments stimmte für die Novelle.

Zwar sollen einzelne Formulierungen und Details des Strafgesetzes mit seinen 428 Artikeln in einer weiteren Runde diskutiert und womöglich verändert werden, aber die Maßnahmen gegen Andersdenkende und Andersgläubige dürften kaum noch zur Revision stehen. Schon die jetzt ratifizierte Fassung wurde im Vergleich mit der ursprünglichen Vorlage verschärft. Abtrünnige sollen noch nicht einmal mehr die Möglichkeit bekommen, abzuschwören und zum Islam zurückzukehren. Ist das Gesetz erst einmal endgültig verabschiedet, wird der Katalog von Sanktionen innerhalb des bestehenden Rechtssystems auf lange Zeit so gut wie unmöglich sein. Damit sollen dann dauerhaft Auspeitschung, Folter, Amputation von Körperteilen und Hinrichtung als „göttlicher Wille“ durchgesetzt werden.

Von der Idee, dass „im Glauben kein Zwang“ bestehe , so wie es im heiligen Buch der Muslime steht, kann im Iran nicht mehr die Rede sein. Auch die Diskriminierung von Frauen wurde in dem Gesetz gefestigt. Etwa beim „Blutgeld“, einer Zahlung, die ein Täter oder seine Familie für den Tod oder den Schaden eines Opfers aufbringt. Nach wie vor ist diese im Sinne des islamischen Gesetzes grundsätzlich doppelt so hoch, wenn Männer geschädigt wurden. In Prozessen wegen Ehebruchs, der die Todesstrafe nach sich ziehen kann, gelten die Aussagen von vier weiblichen Zeugen so viel wie jene von zwei Männern.

In der neuen Strafgesetzgebung sollen auch harte Strafen in puncto nationaler Sicherheit erlassen werden. Davon betroffen sind nicht nur iranische Internet-Blogger im Land selbst, sondern auch andersdenkende Bürger im Ausland, ja sogar Nicht-Iraner. Beispielsweise macht sich ein Iraner oder ein Ausländer nach Artikel 112 strafbar, wenn er gegen den iranischen Staat und gegen die „nationale Sicherheit“ des Iran handelt. Der bisherige Umgang mit iranischen Oppositionellen legt den Schluss nahe, dass bereits eine Protestaktion gegen Menschenrechtsverletzungen ausreichen könnte, um sich einen solchen Vorwurf einzuhandeln.

Zur staatlichen Willkür der Strafverkündung kommt die Möglichkeit hinzu, Exil-Iraner oder gar Ausländer zu verhaften und hinzurichten, sobald sie iranischen Boden betreten. Denn die Gesetze können so ausgelegt werden, dass jeder Kritiker als Feind gegen den Staat, den Islam, ja gegen Gott bestraft werden kann.

 

 

 


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