Resolution Nr. 2: Aktionen gegen die antisemitische Islamische Republik Iran und ihren Präsidenten

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Koordinierungsrat

deutscher

Nicht-Regierungsorganisationen

gegen Antisemitismus

 

 

 

Berlin, den 24. November 2008

 

 

Resolution Nr. 2

Aktionen gegen die antisemitische Islamische Republik Iran und ihren Präsidenten

 
verabschiedet auf der Zweiten Koordinierungskonferenz

deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus

 

 

1. Seit längerer Zeit äußern der iranische Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad und andere Vertreter der Islamischen Republik Iran öffentlich die Absicht, Israel zu vernichten. Zu diesen Erklärungen passen die atomaren und die Raketenaufrüstungspläne dieser Republik. Es gibt, auch nach den Erfahrungen mit Hitlerdeutschland, nicht den geringsten Anlass, derartige Ankündigungen und Hassausbrüche nicht ernst zu nehmen. Der antisemitische Charakter des iranischen Regimes, sein auf ein bestimmtes Islamverständnis gestützter Messianismus und sein Expansionsdrang sowie der Terror gegen die eigene Bevölkerung – also die ideologische und praktische Basis des Regimes – zeigen die von ihm ausgehende Gefahr, die durch eine nukleare Bewaffnung bedeutend erhöht würde.

 

Die Notwendigkeit, gegen die israelfeindliche, antisemitische Hass- und Völkermordpropaganda der Islamischen Republik Iran und ihres Führungspersonals sowie gegen die atomare Aufrüstung dieser Republik Maßnahmen einzuleiten, ergibt sich aus vielen Umständen und rechtlichen Erwägungen, die sich nicht nur auf Ahmadinedschad beziehen. Seit der „Islamischen Revolution“ von 1979 propagiert die Führung der Islamischen Republik Iran die Zerstörung Israels. In der Islamischen Republik Iran wird die antisemitische Hetzschrift „Die Protokolle der Weisen von Zion“ regelmäßig neu aufgelegt und verbreitet. Ali Chamenei, der oberste geistliche Führer der Islamischen Republik Iran, bezeichnet Israel als ein „Krebsgeschwür“ und sieht die „Lösung für das Nahostproblem“ in der „Zerstörung und Vernichtung des jüdischen Staates“. Der zu Unrecht als gemäßigt bezeichnete frühere iranische Präsident Rafsandschani erklärte den Kampf gegen Israel zur Pflicht aller Muslime. Der angeblich reformorientierte frühere Präsident Chatami verteidigte den französischen Holocaust-Leugner Garaudy und nannte Israel „eine alte, nicht heilbare Wunde im Körper des Islam, die dämonisches, stinkendes und  ansteckendes Blut besitzt“. Ahmadinedschad nennt den jüdischen Staat einen „stinkenden Körper“, äußert Zweifel an der Schoah und organisiert Konferenzen mit Holocaust-Leugnern. Die Rede, in der Ahmadinedschad, ähnlich wie zahlreiche Aufrufe auf Straßenparaden in der Islamischen Republik Iran, die Vernichtung Israels forderte, hat er selbst in englischer Übersetzung auf seiner Homepage publiziert. Es handelt sich dabei also nicht, wie einige behaupten, um einen Übersetzungsfehler. Die von der Islamischen Republik Iran aufgebaute und unterstützte antisemitische Terrororganisation Hisbollah verfolgt mit der Propaganda ihrer auch in Deutschland zu empfangenden Fernsehstation Al-Manar und mit Terroranschlägen ebenso offen und ohne Vorbehalt das Ziel, Israel zu zerstören.

 

Die Islamischen Republik Iran wirbt für die Tilgung Israels von der Landkarte und für einen religiös-politisch begründeten Völkermord. Die biologischen Metaphern, die die Islamische Republik Iran verwendet, erinnern an die Sprache Hitlerdeutschlands. Sie erinnern auch an die Hetzaufrufe der ruandischen Regierung zur Vernichtung der Tutsi. Ahmadinedschads Ansprache vor der UN-Vollversammlung ist eine Verhöhnung des Völkerrechts und der Vereinten Nationen. Ein Regierungschef, der zum Völkermord aufruft und die Resolutionen des Sicherheitsrates missachtet, gehört nicht auf das Podium der Vollversammlung. Viele Unterzeichnerstaaten der UN-Konvention gegen Völkermord verkennen, dass sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, die Anstiftung und Aufstachelung zum Völkermord zu verhindern.

 

Die Islamische Republik Iran hat ihren politisch-militärischen Kurs auf Völkermord ausgerichtet und darüber niemanden im Unklaren gelassen. Die internationale Gemeinschaft darf nicht auf den Vollzug des Völkermordes warten. Sie muss zur Sicherung des Friedens und zur Gewährleistung der Sicherheit vorbeugende Maßnahmen einleiten. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland steht, wie dies auch die Erklärung des Deutschen Bundestags zur Antisemitismusbekämpfung vom 4. November 2008 u. a. mit Blick auf die Völkermordpropaganda und -politik der Islamischen Republik Iran betont hat, dabei in einer besonderen historischen Verantwortung.

 

 

2. Die Zweite Koordinierungskonferenz deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus unterstützt die (im Anhang I im Einzelnen aufgeführten) Vorschläge einer von Prof. Irwin Cotler (McGill Universität; früherer Justizminister und Generalstaatsanwalt in Kanada) geleiteten Arbeitsgruppe für auf das Völkerrecht gestützte Maßnahmen und Aktionen gegen die Islamische Republik Iran wegen ihrer gegen Israel gerichteten, antisemitischen Völkermordpropaganda und -politik. Prof. Cotler hat ein umfassendes Gutachten ausgearbeitet, das prominente Experten (s. dazu Anhang I), darunter Per Ahlmark, früherer stellvertretender Ministerpräsident von Schweden, Prof. Alan Dershowitz, Harvard Universität, Salih Mahmud Osman, Mitglied des sudanesischen Parlaments und Gewinner des Sacharow-Menschenrechtspreises sowie Prof. Elie Wiesel, Friedensnobelpreisträger und Holocaust-Überlebender, auch in seinen Handlungsvorschlägen  mittragen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass nach dem Völkerrecht Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran und ihr Führungspersonal, darunter den iranischen Präsidenten, ergriffen werden können und sollten.

 

Dazu zählen u. a. die folgenden Maßnahmenvorschläge (s. Anhang I):

 

Die Mitgliedsstaaten der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört; Anm. des Übersetzers) sollten:

ihre Verpflichtung respektieren, einen zukünftigen Völkermord zu verhindern;

ein Komitee zur Verhütung von Völkermord gemäß den Empfehlungen des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan einrichten, das die Gefahr von Völkermord ständig überwacht und über seine Ergebnisse regelmäßig Bericht erstattet;

den Bestimmungen der Artikel 1 und 8 der Völkermordkonvention folgend die Aufmerksamkeit des UN-Sicherheitsrates auf die Situation in der Islamischen Republik Iran lenken, insbesondere auf ihre Kultur des Hasses, ihre Aufrufe zur Vernichtung Israels sowie ihre Weigerung, ihr Atomprogramm auszusetzen, als eine unmittelbare Reaktion erfordernde Angelegenheit;

eine internationale Beschwerde gegen die Islamische Republik Iran einreichen, für ihr Versagen, den Verpflichtungen der Völkermordkonvention in ihren Artikeln 1, 4 und 5 nachzukommen;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, eine Task-Force einzurichten, die dem Sicherheitsrat regelmäßig Bericht erstattet und den Zustand dämonisierender und dehumanisierender Reden, der Verherrlichung von Gewalt sowie der Aufstachelung zum Völkermord und der Aufstachelung zum Hass in der Islamischen Republik Iran überwacht;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, der Islamischen Republik Iran gezielte Sanktionen aufzuerlegen, die nicht nur an die Aufhebung ihres Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an den Fortschritt bei der Abschaffung von dämonisierenden und dehumanisierenden Reden, von Verherrlichung von Gewalt sowie von Aufstachelung zum Völkermord und von Aufstachelung zum Hass;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, Präsident Ahmadinedschad und allen anderen iranischen Führern, die zu Hass und zum Völkermord aufstacheln, ein Reiseverbot aufzuerlegen, um sie daran zu hindern, ihr Amt als Podium für hasserfüllte und aufstachelnde Äußerungen auf der internationalen Ebene zu nutzen;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, die Strafsache Präsident Mahmud Ahmadinedschad auf Grund der unter Verletzung von Artikel 25(3)(e) des Rom-Statuts erfolgenden, unmittelbaren und öffentlichen Aufstachelung anderer, Völkermord zu begehen, an den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes zu überweisen;

 

Die Europäische Union sollte:

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Kultur der Aufstachelung zum Völkermord und Aufstachelung zum Hass zu beenden;

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern, insbesondere, ihre Praxis willkürlicher Inhaftierung, Folter, systematischer Diskriminierung sowie Todesstrafe zu beenden;

die Islamische Republik Iran für ihre Förderung von Holocaust-Leugnung verurteilen;

die Islamische Republik Iran für ihre Unterstützung terroristischer Organisationen verurteilen;

der Islamischen Republik Iran gezielte Sanktionen auferlegen, die nicht nur an die Aufhebung ihres Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an den Fortschritt bei der Abschaffung von dämonisierenden und dehumanisierenden Reden, von Verherrlichung von Gewalt sowie von Aufstachelung zum Völkermord und von Aufstachelung zum Hass;

Präsident Ahmadinedschad und allen anderen iranischen Führern, die zu Hass und zum Völkermord aufstacheln, ein Reiseverbot auferlegen, um sie daran zu hindern, ihr Amt als Podium für hasserfüllte und aufstachelnde Äußerungen auf der internationalen Ebene zu nutzen.

 

Der Internationale Gerichtshof sollte:

die Islamische Republik Iran für ihr Versagen verurteilen, der Verpflichtung der Völkermordkonvention in ihrem Artikel 1, Völkermord zu verhindern, nachzukommen;

die Islamische Republik Iran für ihr Versagen verurteilen, der Verpflichtung der Völkermordkonvention in ihren Artikeln 4 und 5, die unmittelbare und öffentliche Aufstachelung zur Begehung von Völkermord zu bestrafen, nachzukommen.

 

 

3. Auf allen diesen Gebieten kann und sollte die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Initiativen ergreifen und aktiv werden. Deutschland muss seiner historischen und ebenso derjenigen Verantwortung gerecht werden, die sich aus der aktuellen Situation ergibt. Dies betrifft zum einen, auch mit Blick auf die 1930er Jahre, die politische Bewertung der antisemitischen Völkermordpropaganda und -politik der Islamischen Republik Iran, zum anderen die Tatsache, dass Deutschland der wichtigste internationale Handelspartner der Islamischen Republik Iran ist – und allein schon deshalb, was die politische Willensbildung in der  Islamischen Republik Iran  anbelangt, herausragendes Gewicht hat.

 

Gegen die damit vorgeschlagenen Maßnahmen und Aktionen kann nicht eingewandt werden, damit würden die Gespräche gestört, die zur Verhinderung einer atomaren Bewaffnung der Islamischen Republik Iran führen sollen. Das Gegenteil ist vielmehr richtig. Derartige Gespräche können an Ernsthaftigkeit gewinnen, wenn der Staatsführung der Islamischen Republik Iran  klargemacht wird, dass es für die internationale Gemeinschaft und für die einzelnen Staaten Grenzen gibt, die nicht überschritten werden können, ohne einschneidende Gegenmaßnahmen zu riskieren. Wer einen militärischen Konflikt vermeiden will, muss alle in Frage kommenden anderen Mittel ausschöpfen. Dazu gehören auch die hier vorgeschlagenen Sanktionen, die Wirtschaftssanktionen einbeziehen. Der von einigen propagierte und, was die EU anbelangt,  auch über Jahre ergebnislos geführte Dialog kann mit einem Regime nicht zum Erfolg führen, das zum Völkermord aufstachelt und permanent Menschenrechte verletzt.

 

Die Zweite Koordinierungskonferenz deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus fordert deshalb die Bundesregierung auf, in Verantwortung vor der deutschen Geschichte und in Umsetzung der Ziele des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 4. November 2008 zur Antisemitismusbekämpfung unverzüglich die notwendigen Schritte einzuleiten. Dies gilt insbesondere für die erwähnten, auch  von Deutschland zu stellenden Maßnahmenforderungen an die Europäische Union,

die Islamische Republik Iran aufzufordern, ihre Kultur der Aufstachelung zum Völkermord und Aufstachelung zum Hass zu beenden;

die Islamische Republik Iran aufzufordern, ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern, insbesondere, ihre Praxis willkürlicher Inhaftierung, Folter, systematischer Diskriminierung sowie Todesstrafe zu beenden;

die Islamische Republik Iran für ihre Förderung von Holocaust-Leugnung zu verurteilen;

die Islamische Republik Iran für ihre Unterstützung terroristischer Organisationen zu verurteilen;

der Islamischen Republik Iran gezielte Sanktionen aufzuerlegen, die nicht nur an die Aufhebung ihres Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an den Fortschritt bei der Abschaffung von dämonisierenden und dehumanisierenden Reden, von Verherrlichung von Gewalt sowie von Aufstachelung zum Völkermord und von Aufstachelung zum Hass,

Präsident Ahmadinedschad und allen anderen iranischen Führern, die zu Hass und zum Völkermord aufstacheln, ein Reiseverbot aufzuerlegen, um sie daran zu hindern, ihr Amt als Podium für hasserfüllte und aufstachelnde Äußerungen auf der internationalen Ebene zu nutzen.

 

Die antisemitische Terrororganisation Hisbollah sollte darüber hinaus in allen EU-Ländern verboten werden. Für den Fall, dass die Islamische Republik Iran den EU-Forderungen nicht nachkommt, sollten Konsequenzen für die diplomatischen Beziehungen bis hin zu ihrem Abbruch angekündigt werden. Falls ein abgestimmtes Vorgehen im Rahmen der Europäischen Union dazu und zu den oben angeführten weiteren Maßnahmen nicht in absehbarer Zeit zu erreichen ist, sollte die Bundesregierung diese unilateral vollziehen. Dies gilt auch für ein Hisbollah-Verbot in Deutschland und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen.

 

Der Koordinierungsrat deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus wird beauftragt, für diese Positionen zu werben und dabei auch Bündnisse mit europäischen Partnerorganisationen, die diese Zielsetzungen teilen, und die Zusammenarbeit mit entsprechenden Kampagnen in die Überlegungen einzubeziehen.

 

 

4. Die Zweite Koordinierungskonferenz deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus unterstützt die in Österreich initiierte, jetzt auch auf andere Länder, darunter Deutschland, ausgedehnte Kampagne „STOP THE BOMB“ und ihre Forderungen (Anhang II)

„an deutsche Firmen, alle Geschäfte zu stoppen, die das iranische Regime stützen“, sowie

an die Bundesregierung, „unilaterale Sanktionen, die solche Geschäfte unterbinden,“ in Kraft zu setzen, „wirksame und umfassende Sanktionen auf EU- und UN-Ebene“ zu forcieren sowie „alle Kräfte im Iran und Exil“ zu unterstützen, „die für Menschenrechte, individuelle Freiheit, Geschlechtergleichheit und eine säkulare Demokratie eintreten“, und  „ein sofortiges Verbot der Hisbollah in Deutschland“ zu erlassen.

 

 

 


 

  

Anhang I zur Resolution Nr. 2 – Aktionen gegen die antisemitische Islamische Republik Iran und ihren Präsidenten

 

 

Auszug aus Irvin Cotler, The Responsibility to Prevent Petition, Deckblatt:

 

As endorsed by a growing consensus of genocide scholars, jurists and experts, including:

 

Per Ahlmark, former Deputy Prime Minister of
Sweden and leading expert on genocide

Prof. Irwin Cotler, former Minister of Justice and Attorney General of Canada and Professor of Law (on leave) at McGill University

Prof. Alan Dershowitz, Felix Frankfurter Professor of Law at Harvard University

Prof. Gregory Gordon, Director of the Center for Human Rights and Genocide Studies and Professor of Law at the University of North Dakota

Anthony Julius, distinguished Attorney and Chairman of the London Consortium at the University of London

Prof. Nicholas Kasirer, Dean of Law at McGill University

Esther Mujawayo, survivor of the genocide in Rwanda and expert witness

Salih Mahmoud Osman, Sudanese Member of Parliament and winner of the Sakharov Prize in human rights

Jerome J. Shestack, past President of the American Bar Association and co-chair of its Center for Human Rights

Prof. Gregory Stanton, President of the International Association of Genocide Scholars and leading expert on genocide

and

Prof. Elie Wiesel, Nobel Peace Laureate and Holocaust survivor

  

 

Auszug aus Irvin Cotler, The Responsibility to Prevent Petition, S. 59 ff.
(Übersetzung von Alexander Arndt, M. A., Online-Redakteur, J.C.P.A.):


 

Handlungsvorschlag:

 

Auf Grundlage der hier präsentierten Fakten sollte, wie dargelegt, auf das Völkerrecht zurückgegriffen werden, um die folgenden Verfahrensschritte (Anmerkung des Übersetzers: remedies) einzuleiten.

 

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen sollte:

den Bestimmungen des Artikels 99 der Charta der Vereinten Nationen folgend die Aufmerksamkeit des UN-Sicherheitsrates auf die Situation in der Islamischen Republik Iran lenken, insbesondere auf ihre Kultur des Hasses, ihre Aufrufe zur Vernichtung Israels sowie ihre Weigerung, ihr Atomprogramm auszusetzen, als eine den Weltfrieden und internationale Sicherheit gefährdende Angelegenheit.

 

Die Mitgliedsstaaten der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sollten:

ihre Verpflichtung respektieren, einen zukünftigen Völkermord zu verhindern;

ein Komitee zur Verhütung von Völkermord gemäß den Empfehlungen des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan einrichten, das die Gefahr von Völkermord ständig überwacht und über seine Ergebnisse regelmäßig Bericht erstattet;

den Bestimmungen der Artikel 1 und 8 der Völkermordkonvention folgend die Aufmerksamkeit des UN-Sicherheitsrates auf die Situation in der Islamischen Republik Iran lenken, insbesondere auf ihre Kultur des Hasses, ihre Aufrufe zur Vernichtung Israels sowie ihre Weigerung, ihr Atomprogramm auszusetzen, als eine unmittelbare Reaktion erfordernde Angelegenheit;

eine internationale Beschwerde gegen die Islamische Republik Iran einreichen, für ihr Versagen, den Verpflichtungen der Völkermordkonvention in ihren Artikeln 1, 4 und 5 nachzukommen;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, eine Task-Force einzurichten, die dem Sicherheitsrat regelmäßig Bericht erstattet und den Zustand dämonisierender und dehumanisierender Reden, der Verherrlichung von Gewalt sowie der Aufstachelung zum Völkermord und der Aufstachelung zum Hass in der Islamischen Republik Iran überwacht;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, der Islamischen Republik Iran gezielte Sanktionen aufzuerlegen, die nicht nur an die Aufhebung ihres Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an den Fortschritt bei der Abschaffung von dämonisierenden und dehumanisierenden Reden, von Verherrlichung von Gewalt sowie von Aufstachelung zum Völkermord und von Aufstachelung zum Hass;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, Präsident Ahmadinedschad und allen anderen iranischen Führern, die zu Hass und zum Völkermord aufstacheln, ein Reiseverbot aufzuerlegen, um sie daran zu hindern, ihr Amt als Podium für hasserfüllte und aufstachelnde Äußerungen auf der internationalen Ebene zu nutzen;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, die Strafsache Präsident Mahmud Ahmadinedschad auf Grund der unter Verletzung von Artikel 25(3)(e) des Rom-Statuts erfolgenden, unmittelbaren und öffentlichen Aufstachelung anderer, Völkermord zu begehen, an den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes zu überweisen;

dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, der Vollversammlung der Vereinten Nationen die Empfehlung auszusprechen, Artikel 5 der Charta der Vereinten Nationen folgend der Islamischen Republik Iran zeitweilig ihre Rechte und Privilegien als Mitglied der Vereinten Nationen zu entziehen, die durch den Sicherheitsrat wiederhergestellt werden, wenn die Islamische Republik Iran ihre früheren Aufrufe zur Vernichtung Israels verurteilt, ihre Unterstützung terroristischer Organisationen zurückzieht und den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nachkommt.

 

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sollte:

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Kultur der Aufstachelung zum Völkermord und Aufstachelung zum Hass zu beenden;

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern, insbesondere, ihre Praxis willkürlicher Inhaftierung, Folter, systematischer Diskriminierung sowie Todesstrafe zu beenden;

die Islamische Republik Iran für ihre Förderung von Holocaust-Leugnung verurteilen;

die Islamische Republik Iran für ihre Unterstützung terroristischer Organisationen verurteilen;

eine Task-Force einrichten, die dem Sicherheitsrat regelmäßig Bericht erstattet und den Zustand dämonisierender und dehumanisierender Reden, der Verherrlichung von Gewalt sowie der Aufstachelung zum Völkermord und der Aufstachelung zum Hass in der Islamischen Republik Iran überwacht;

der Islamischen Republik Iran gezielte Sanktionen auferlegen, die nicht nur an die Aufhebung ihres Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an den Fortschritt bei der Abschaffung von dämonisierenden und dehumanisierenden Reden, von Verherrlichung von Gewalt sowie von Aufstachelung zum Völkermord und von Aufstachelung zum Hass;

Präsident Ahmadinedschad und allen anderen iranischen Führern, die zu Hass und zum Völkermord aufstacheln, ein Reiseverbot auferlegen, um sie daran zu hindern, ihr Amt als Podium für hasserfüllte und aufstachelnde Äußerungen auf der internationalen Ebene zu nutzen;

die Strafsache Präsident Mahmud Ahmadinedschad auf Grund der unter Verletzung von Artikel 25(3)(e) des Rom-Statuts erfolgenden, unmittelbaren und öffentlichen Aufstachelung anderer, Völkermord zu begehen, an den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes zu überweisen;

der Vollversammlung der Vereinten Nationen die Empfehlung aussprechen, Artikel 5 der Charta der Vereinten Nationen folgend der Islamischen Republik Iran zeitweilig ihre Rechte und Privilegien als Mitglied der Vereinten Nationen zu entziehen, die durch den Sicherheitsrat wiederhergestellt werden, wenn die Islamische Republik Iran ihre früheren Aufrufe zur Vernichtung Israels verurteilt, ihre Unterstützung terroristischer Organisationen zurückzieht und den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nachkommt.

 

Der Sonderberater für die Verhinderung von Völkermord und Massenverbrechen sollte:

den Generalsekretär und Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor der sich in der Islamischen Republik Iran entwickelnden genozidalen Situation warnen;

dem Generalsekretär und Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Empfehlung aussprechen, dass sie die oben angeführten Schritte einleiten, um die von der Islamischen Republik Iran ausgehende Gefahr eines Völkermordes einzudämmen;

die Gefahr eines von der Islamischen Republik Iran ausgehenden Völkermordes untersuchen.

 

Der Sonderberater für die Schutzverantwortung (Anmerkung des Übersetzers: „responsibility to protect“) sollte:

den Generalsekretär und Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor der sich in der Islamischen Republik Iran entwickelnden genozidalen Situation warnen;

dem Generalsekretär und Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Empfehlung aussprechen, dass sie die oben angeführten Schritte einleiten, um die von der Islamischen Republik Iran ausgehende Gefahr eines Völkermordes einzudämmen;

die Gefahr eines von der Islamischen Republik Iran ausgehenden Völkermordes untersuchen.

 

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen sollte:

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Kultur der Aufstachelung zum Völkermord und Aufstachelung zum Hass zu beenden;

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern, insbesondere, ihre Praxis willkürlicher Inhaftierung, Folter, systematischer Diskriminierung sowie Todesstrafe zu beenden;

die Islamische Republik Iran für ihre Förderung von Holocaust-Leugnung verurteilen;

die Islamische Republik Iran für ihre Unterstützung terroristischer Organisationen verurteilen.

 

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte sollte:

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Kultur der Aufstachelung zum Völkermord und Aufstachelung zum Hass zu beenden;

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern, insbesondere, ihre Praxis willkürlicher Inhaftierung, Folter, systematischer Diskriminierung sowie Todesstrafe zu beenden;

die Islamische Republik Iran für ihre Förderung von Holocaust-Leugnung verurteilen;

die Islamische Republik Iran für ihre Unterstützung terroristischer Organisationen verurteilen.

 

Die Europäische Union sollte:

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Kultur der Aufstachelung zum Völkermord und Aufstachelung zum Hass zu beenden;

die Islamische Republik Iran auffordern, ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern, insbesondere, ihre Praxis willkürlicher Inhaftierung, Folter, systematischer Diskriminierung sowie Todesstrafe zu beenden;

die Islamische Republik Iran für ihre Förderung von Holocaust-Leugnung verurteilen;

die Islamische Republik Iran für ihre Unterstützung terroristischer Organisationen verurteilen;

der Islamischen Republik Iran gezielte Sanktionen auferlegen, die nicht nur an die Aufhebung ihres Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an den Fortschritt bei der Abschaffung von dämonisierenden und dehumanisierenden Reden, von Verherrlichung von Gewalt sowie von Aufstachelung zum Völkermord und von Aufstachelung zum Hass;

Präsident Ahmadinedschad und allen anderen iranischen Führern, die zu Hass und zum Völkermord aufstacheln, ein Reiseverbot auferlegen, um sie daran zu hindern, ihr Amt als Podium für hasserfüllte und aufstachelnde Äußerungen auf der internationalen Ebene zu nutzen.

 

Die Vereinigten Staaten von Amerika sollten als Staat, welcher den Zugang zu der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York direkt kontrolliert:

Präsident Ahmadinedschad und allen anderen iranischen Führern, die zu Hass und zum Völkermord aufstacheln, ein Reiseverbot auferlegen, um sie daran zu hindern, ihr Amt als Podium für hasserfüllte und aufstachelnde Äußerungen auf der internationalen Ebene zu nutzen.

 

Der Internationale Gerichtshof sollte:

die Islamische Republik Iran für ihr Versagen verurteilen, der Verpflichtung der Völkermordkonvention in ihrem Artikel 1, Völkermord zu verhindern, nachzukommen;

die Islamische Republik Iran für ihr Versagen verurteilen, der Verpflichtung der Völkermordkonvention in ihren Artikeln 4 und 5, die unmittelbare und öffentliche Aufstachelung zur Begehung von Völkermord zu bestrafen, nachzukommen.

  

 
 


 

Anhang II zur Resolution Nr. 2 – Aktionen Maßnahmen gegen die antisemitische Islamische Republik Iran und ihren Präsidenten

 

  

STOP THE BOMB!

Keine Geschäfte mit dem iranischen Regime

 


 

In absehbarer Zeit droht die Islamische Republik Iran über Atombomben zu verfügen. Trotz der Gefahren, die von dem Regime ausgehen, ist Deutschland noch immer dessen wichtigster westlicher Handelspartner. Deutsche Firmen stützen das Regime und unterlaufen die internationalen Sanktionsbemühungen, mit denen der Iran von seinem aggressiven Kurs abgebracht werden soll. Das Ziel, die islamische Revolution weltweit zu verbreiten, der Besitz von Langstreckenraketen und die weltweite Förderung und Aufrüstung islamistischer Kräfte wie der Hisbollah machen das iranische Atomprogramm zu einer globalen Bedrohung. Doch vor allem für Israel wäre die iranische Bombe eine existenzielle Gefahr, denn seit der islamischen Revolution 1979 haben iranische Führer wie Chomeini, Rafsandjani und Ahmadinejad in Brandreden immer wieder zur Vernichtung des jüdischen Staates aufgerufen.

Eine atomare Bewaffnung würde die Diktatur auch im Innern stärken. Systematisch werden im Iran Proteste von StudentInnen und Gewerkschaften zerschlagen, Frauen brutal unterdrückt, nationale und religiöse Minderheiten, Schwule und Lesben und RegimegegnerInnen verfolgt. Hinrichtungen und Folter, auch an Minderjährigen, sind an der Tagesordnung, staatliche Willkür, Armut und Korruption allgegenwärtig. Die vielen mutigen Proteste und Streiks im Iran zeigen, wie unzufrieden weite Teile der Bevölkerung sind.

Um die iranische Bombe zu stoppen, muss das Regime gezielt politisch und wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden. Bisher kann Teheran auch mit deutscher Unterstützung erfolgreich auf Zeit spielen. Die Bundesregierung hat bislang keine eigenen Sanktionen erlassen und wichtige internationale Sanktionsbemühungen blockiert, die deutsch-iranischen Handelsbeziehungen wurden nicht wirkungsvoll eingeschränkt und teils gar gefördert. Den verbalen Verurteilungen des iranischen Regimes und den Solidaritätsbekundungen für Israel müssen Taten folgen. Gerade Deutschland könnte den Druck auf das Regime entscheidend erhöhen, denn in vielen Bereichen ist der Iran entgegen anders lautender Bekundungen vom Import deutscher Technologie abhängig. Doch stattdessen blüht der deutsch-iranische Handel. Führendes Beispiel ist Siemens, das dem Regime unter anderem ausgerechnet Überwachungstechnik geliefert hat. Deutsche Unternehmen wie Siemens, Daimler, Steiner SPG, ThyssenKrupp, Wirth, Linde, Lurgi u. a. sind am Kraftwerksbau, an Infrastrukturprojekten und im iranischen Energiesektor aktiv und stützen das iranische Regime damit in entscheidenden Bereichen. Auch die Erinnerung an den Nationalsozialismus und oftmals ihre eigene Rolle als dessen Stützen und Profiteure sollte deutsche Unternehmen von solchen Geschäften Abstand nehmen lassen. Wer mit dem unberechenbaren iranischen Regime Geschäfte macht, unterstützt die Unterdrückung der iranischen Bevölkerung, den internationalen Terrorismus und die atomare Aufrüstung des Iran, die antisemitische Hetze und die Leugnung des Holocaust.

           

Wir fordern deutsche Firmen auf:

·        alle Geschäfte zu stoppen, die das iranische Regime stützen

 

Wir fordern von der Bundesregierung:

·         den Erlass von unilateralen Sanktionen, die solche Geschäfte unterbinden

·        die Forcierung wirksamer und umfassender Sanktionen auf EU- und UN-Ebene

·        die Unterstützung aller Kräfte im Iran und Exil, die für Menschenrechte, individuelle Freiheit, Geschlechtergleichheit und eine säkulare Demokratie eintreten

·        ein sofortiges Verbot der Hisbollah in Deutschland


 

 

jetzt unterschreiben: www.stopthebomb.net

 

Unterstützt von: Koordinierungsrat deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus: Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien an der Universität Potsdam, Prof. Dr. Lars Rensmann, MMZ-Fellow, University of Michigan, Ann Arbor; Amadeu-Antonio-Stiftung, Stiftungsvorstandsvorsitzende: Anetta Kahane, Berlin; Claudia Korenke, Vizepräsidentin der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Frankfurt am Main; Daniel Kilpert M.A., stellv. Bundesvorsitzender des Deutsch-Israelischen Jugendforums, Berlin; Honestly Concerned e.V., Chefredakteur: Sacha Stawski, Frankfurt a.M.; Wissenschaftsforum der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Gf. Vorsitzender: Staatssekretär a.D. Klaus Faber, RA, Potsdam; Scholars for Peace in the Middle East, SPME-Germany, e.V., Berlin, Sprecher des Vorstandes: Prof. Dr. Diethard Pallaschke, Erste Stellv. Dr. Elvira Grözinger; Initiative 9. November 1938, Abraham Dzialowski, Frankfurt a.M.; Demokratie & Courage, Till Meyer, Potsdam; Mohammed Schams, Berlin, Senior Advisor IFI (Iranian Freedom Institute), Washington D.C.; Milena Uhlmann, Dipl.-Pol., Berlin; Rosemarie Matuschek, Erik-Verlag, Berlin; Robin Stoller, Internat. Institut für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung (IIBSA), London/Berlin; Peter Wirkner, Wissenschaftlicher Direktor, M.A., Mitarbeiter von MdB Prof. Gert Weisskirchen, Persönlicher Beauftragter des OSZE-Vorsitzenden zur Bekämpfung des Antisemitismus, Mannheim; Alexander Arndt, M.A., Editor-in-Chief/Online-Redakteur, Jerusalem Center for Public Affairs, Berlin

und: Nasrin Amirsedghi, Javad Asadian, Seyran Ates, Yehuda Bauer, Iris Berben, Dr. Werner Bohleber, Ivo Bozic, Henryk M. Broder, Micha Brumlik, Jürgen Bühler, Paulo Casaca, Abraham Cooper, Bernd Dahlenburg, Avi Efroni, Amir-Abbas Fakhravar, Jochen Feilcke, Alex Feuerherdt, Hubert Frankemölle, Heiner Geißler, Johannes Gerster, Dieter Graumann, Karl E. Grözinger, Meggie Jahn, Elfriede Jelinek, Beate Klarsfeld, Stephan J. Kramer, Matthias Küntzel, Arno Lustiger, Klaus-Michael Mallmann, Andrei S. Markovits, Benny Morris, Ricklef Münnich, Christoph Münz, Wolfgang Neugebauer, Hamid Nowzari, Petra Pau, Steffen Reiche, Levi Salomon, Samuel Salzborn, Esther Schapira, Bruno Schirra, Julius H. Schoeps, Eva Schulz-Jander, Charles A. Small, Leo Sucharewicz, Lala Süsskind, Sylke Tempel, Monika Thamm, Arzu Toker, Torsun, Helga Trüpel, Wahied Wahdat-Hagh, Andreas C. Wankum, Markus Weingardt, Gregor Wettberg, Sebastian Wertmüller, Josef Winkler, Michael Wolffsohn, und viele mehr….

 

 

 


 

Weitere Informationen zu der Koordinierungskonferenz vom 24.11.08 unter:
http://honestlyconcerned.info/index_koordinierungsrat.html).

 


 

Dem Koordinierungsrat deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus gehören derzeit folgende Mitglieder an:

 

Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien an der Universität Potsdam, Prof. Dr. Julius H. Schoeps, Prof. Dr. Lars Rensmann, MMZ-Fellow, University of Michigan, Ann Arbor

 

Amadeu-Antonio-Stiftung, Stiftungsvorstandsvorsitzende: Anetta Kahane, Berlin

 

Claudia Korenke, Vizepräsidentin der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Frankfurt am Main

 

Daniel Kilpert M.A., Stellvertretender Bundesvorsitzender des Deutsch-Israelischen Jugendforums, Berlin

 

Honestly Concerned e.V., Chefredakteur: Sacha Stawski, Frankfurt am Main

 

Wissenschaftsforum der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführender Vorsitzender: Staatssekretär a.D. Klaus Faber, RA, Potsdam

 

Scholars for Peace in the Middle East, SPME-Germany, e.V., Berlin,  Sprecher des Vorstandes: Prof. Dr. Diethard Pallaschke, Erste Stellvertreterin des Sprechers des Vorstandes: Dr. Elvira Grözinger

 

Initiative 9. November 1938, Abraham Dzialowski, Frankfurt am Main

 

Demokratie & Courage, Till Meyer, M.A., Potsdam

 

Mohammed Schams, Berlin, Senior Advisor IFI (Iranian Freedom Institute), Washington D.C.

 

Milena Uhlmann, Dipl.-Pol., Berlin

 

Rosemarie Matuschek, Erik-Verlag, Berlin

 

Robin Stoller,  Internationales Institut für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung (IIBSA), London/Berlin

 

Peter Wirkner, Wissenschaftlicher Direktor, M.A., Mitarbeiter von MdB Prof. Gert Weisskirchen, Persönlicher Beauftragter des OSZE-Vorsitzenden zur Bekämpfung des Antisemitismus, Mannheim

 

Alexander Arndt, M.A., Editor-in-Chief /Online-Redakteur, Jerusalem Center for Public Affairs, Berlin

 

 

 

 

 


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