Ethnische Säuberung im Westjordanland?

  • 0

ULRICH W. SAHM – Ethnische Säuberung im Westjordanland?
Jerusalem, 14. April 2010 – Tausenden Palästinensern droht die Ausweisung aus dem Westjordanland. Der palästinensische Ministerpräsident Salam Fayad redet gar von Zehntausenden, die israelische Soldaten ausweisen könnten. Das Ziel dieser „ethnischen Säuberung“ sei es, weiteres Land zu rauben. Eldad Cahana von der Jerusalemer Menschenrechtsorganisation Hamoked behauptet: „Die wesentliche Neuerung ist, dass zum ersten Mal Palästinenser nach dieser Definition als Eindringlinge in ihrem eigenen Land gesehen und dafür ausgewiesen und bestraft werden können.“ Der am Dienstag in Kraft getretene Militärerlass Nr 1650 vom Oktober 2009 sei nach Auffassung Fajads so weit gefasst, dass Israel ganze Landstriche von ihren Bewohnern befreien könne. Es bestehe Gefahr, dass Tausende in Ostjerusalem lebende Familien zwangsweise abgeschoben werden. Die Europäische Union verlange Aufklärung über die neuen Bestimmungen, sagte der spanische Außenminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Miguel Ángel Moratinos am Dienstag nach einem Treffen mit dem palästinensischen Ministerpräsidenten Salam Fajad in Madrid.
Der israelische Militärsprecher erklärte auf Anfrage, dass er die Aufregung über die neue Anweisung nicht verstehe.
Es handle sich lediglich um Änderung des Erlasses 329 vom 29. Juni 1969 und keineswegs um eine „neue Politik“. Auf Empfehlung des Obersten Gerichts habe das Militär beschlossen, Menschen, die sich illegal im Westjordanland aufhalten, künftig vor ihrer Abschiebung eine Frist eingeräumt werde, um sich an das Oberste Gericht zwecks Einspruch gegen den Ausweisungsbefehl zu wenden. Betroffen seien Ausländer, deren Visum abgelaufen sei, Israelis, die sich widerrechtlich in die autonomen Gebiete verirrt hätten oder Palästinenser, „deren Papiere nicht in Ordnung oder ungültig“ seien.
Die Palästinenser in den selbstverwalteten Autonomiegebieten erhalten ihre Papiere von der Autonomiebehörde. Im Rahmen von „vertrauensbildenden Maßnahmen“ habe Israel in den letzten Jahren der palästinensischen Behörde genehmigt 33.000 Palästinenser im Westjordanland zu registrieren, darunter 11.000 Palästinenser aus dem Gazastreifen. In diesem Zeitraum seien lediglich fünf Palästinenser in den Gazastreifen abgeschoben worden, weil sie sich ohne Papiere und Aufenthaltsgenehmigung im Westjordanland aufgehalten hätten.
Im Westjordanland ist das Militär zuständig, weil es als „militärisch besetztes Gebiet“ gilt, während in Ostjerusalem seit der Annexion 1967 das normale israelische Staatsgesetz gilt. In Ostjerusalem hat das Militär deshalb keine Verfügungsgewalt.
Der Militärsprecher äußerte sich verwundert über die kritische Medienberichterstattung, „zumal es doch überall in der Welt so ist, dass man gültige Papiere besitzen, bei Einwohnermeldeamt gemeldet und als Ausländer ein gültiges Visum im Pass haben muss“.
Der Militärsprecher „bedauerte“, keine englische Übersetzung der beiden relevanten Militärweisungen zu besitzen und der Presse auch keine „Erklärungen“ verschickt zu haben. Gleichwohl kritisierte er jene Korrespondenten, die mit falschen Angaben über die Anordnungen berichtet hätten, ohne die Originale zu prüfen. Beide „Befehle“ stehen auf Hebräisch als PDF-Dateien für jedermann zugänglich im Internet.
In den neuen Korrekturen der Anordnung 1650 heißt es, dass der „illegale Eindringling“ vor seiner Ausweisung einem Offizier vorgeführt werden sowie schriftlich oder mündlich „in einer ihm verständlichen Sprache“ über seine Rechte informiert werden müsse. Ebenso sollten seine Angehörigen und sein Anwalt unterrichtet werden. Bis zur tatsächlichen Ausweisung müsse eine Frist von 72 Stunden verstreichen. Dem zuständigen Offizier sei erlaubt, diese Frist zu verlängern. Eine in der alten Verordnung von 1969 angedrohte lebenslängliche Haftstrafe wurde auf zwanzig Jahre Haft in der neueren Version reduziert.
Die hebräischen Original-Verordnungen:
http://www.mag.idf.il/SIP_STORAGE/files/6/676.pdf
http://www.hamoked.org.il/items/112300.pdf 


Hinterlasse eine Antwort