PA streicht Todesstrafe für Landverkauf an Juden

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PA streicht Todesstrafe für Landverkauf an Juden

HonestReporting Media BackSpin, 24. November 2010

Die PA sagt, der Verkauf von Land an Ausländer (sprich: Israelis) sei illegal. Aber wie illegal, ist eine andere Frage. Die Los Angeles Times greift den Fall eines Mannes aus Bethlehem auf, der in die Mühlen der PA-Justiz geriet, weil er Land an Juden verkaufte.

Der namentlich nicht genannte Mann wurde zu fünf Jahren Gefängnis mit Zwangsarbeit verurteilt und es bestand die Möglichkeit, dass er hingerichtet werden würde.

Doch ein Berufungsgericht bezeichnete den Verkauf als „geschäftliche Transaktion mit einem Angehörigen eines Feindstaates, getätigt aus pesönlichem Gewinnstreben oder Habsucht“, das die nationale Sicherheit nicht beeinträchtigte. Das Urteil: Ein Vergehen, zwei Jahre Gefängnis ohne Zwangsarbeit, Aufgebung der Gespenstes der Hinrichtung.

Der Generalstaatsanwalt der PA überzeugte die Gerichte davon, dass wieder auf ein schweres Verbrechen erkannt wurde. Die Times fügt aber an:

Während der Kampf in den Gerichten weitergeht, verbietet ein vorgeschlagenes palästinensisches Gesetz, das das jordanische Recht ablösen soll, ebenfalls den Verkauf von Grundbesitz an Ausländer, einschließlich Israelis; es klassifiziert den Verkauf von Grundbesitz an Israelis als eine schwere Straftat, die aber nicht mit dem Tode bestraft werden soll.

Unter dem Druck von Menschenrechts-Organisationen hat die PA sich entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen.

Was für eine Erleichterung

Zum Vergleich: Letztes Jahr berichteten die israelischen Medien, dass Landwirte in Galiläa Agrarland an Investoren aus Staaten am Persischen Golf verkauften, die keinerlei Verbindungen zu Israel hatten. Beamte der israelischen Landverwaltung sagten – ob einem das gefällt oder nicht – sie könnten nicht eingreifen, weil die Transaktion Land in Privatbesitz betraf…

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