Iran: Todesfatwas gegen Muslime und Nicht-Muslime

  • 0

Shahin Najafi ist der erste, der von den neuen Fatwas der iranischen Großayatollahs betroffen ist. Diese Fatwas richten sich aber generell gegen alle, Muslime und Nicht-Muslime, die die schiitischen Imame und den Propheten Mohammed „beleidigen“. Besonders die zweite Fatwa, die von Großayatollah Makarem Schirasi verkündet wurde, macht explizit deutlich, dass auch Nicht-Muslime mit einer Hinrichtung rechnen müssen, wenn sie einer solchen „Beleidigung“ für schuldig befunden werden.

Die zweite Fatwa: Folgende Frage wurde an Großayatollah Makarem Schirasi herangetragen:

„In Anbetracht der Tatsache, dass eine Person namens Shahin Najafi, der ein Sänger im Ausland ist, im Text seines Liedes und in Bildern den Imam Ali al-Naghi al-Hadi beleidigt hat und die Kuppel der heiligen Moschee von Imam Ali ebne Mussa al-Reza geschmäht hat und in Anbetracht der Tatsache, dass die betreffenden Personen die Musikfiles und die Bilder auf viel besuchten Websites installiert haben, bitten wir Sie uns mitzuteilen, was die Antwort auf Grundlage der Sharia der Schiiten und ihrer Freunde in diesem Zusammenhang ist.“

Die auf der Sharia beruhende Antwort des Großayatollahs Makarem Schirasi, die gleichzeitig als eine Fatwa gilt, lautet:

„Jede Schmähung der herausragenden Instanz der makellosen Imame und jede offensichtliche Beleidigung von ihnen, macht, wenn diese von einem Muslim begangen wird, diese Person zu einem Apostaten. Wenn diese Tat aber von einem Nicht-Muslim begangen wird, gilt er als ein Sab ul Nabi, ein Beleidiger des Propheten.“

Schon Ayatollah Khomeini war der Meinung, dass die Strafe für einen Beleidiger des Propheten Mohammad die Todesstrafe ist und hat deswegen die Hinrichtung Salman Rushdies gefordert. Dessen Übersetzer wurde getötet. Die Vertreter der islamistischen Diktatur haben zwar gesagt, dass sie kein Mordkommando im staatlichen Auftrag zu seiner Hinrichtung losschicken werden, aber die Fatwa ist bis heute gültig. Jeder, der sich berufen fühlt, Salman Rushdie zu töten, kann sich daher vermeintlich auf eine religiöse Legitimation des Mordes berufen.

Auch in Bezug auf die Fatwa von Ayatollah Makarem Schirasi kann sich heute ein religiöser Fanatiker berufen fühlen, einen „Beleidiger“ des Propheten oder der schiitischen Imame ausfindig zu machen und diesen zu töten, ob Muslim, oder Nicht-Muslim, ob im Iran oder andernorts.

Die Fatwa hat aber auch eine positive Seite. Da in der Antwort kein Name genannt wurde, muss sich ein Anhänger dieser Ayatollahs nicht verpflichtet fühlen, jeden umzubringen, der vermeintlich einen der muslimischen Heiligen beleidigt hat.

Die erste Fatwa: Tatsächlich hatten im Falle von Shahin Najafi beide Großayatollahs, Safi Golpayegani und Makrem Schirasi, den Namen von Shahin Najafi nicht genannt. Großayatollah Safi Golpayegani war zuerst gefragt worden, welche Sharia-Gesetze befolgt werden müssten, wenn „konterrevolutionäre Söldner“ im Ausland in Internetforen den Imam Hadi mit Witzen, Karikaturen, Schmähungen und Lügen beleidigen würden. Die Antwort des Großayatollahs lautete: „Falls sie die Ehre des Imam verletzt und beleidigt haben, sind sie Abtrünnige.“ Für Abtrünnige gilt im Islam die Todesstrafe.

Daraufhin haben die Revolutionsgardisten, die die Nachrichtenagentur Farsnews finanzieren, Shahin Najafi identifiziert und erklärt, dass die Fatwa von Ayatollah Safi Golpayegani auf ihn zutreffe. Sie haben daraufhin seine Hinrichtung gefordert. Shiaonline hat 100.000 Dollar Kopfgeld auf ihn ausgesetzt und gibt an, das Geld stamme von einem arabischen Unterstützer, der am Persischen Golf lebt. Laut Afsaran.ir soll nun auch Ayatollah Fazel Lankarani eine Fatwa in diesem Kontext erlassen haben. Seine schriftliche Fatwa hierzu ist bisher aber nicht veröffentlicht worden.

Wahied Wahdat-Hagh, Fellow bei der European Foundation for Democracy.


Hinterlasse eine Antwort