Iran: Steinigung als islamisches Gesetz

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Im Iran darf gesetzlich gesteinigt werden. In den vergangenen sechs Jahren wurde die Strafgesetzgebung diskutiert. Nun ist es amtlich. Die Steinigung ist in der neuen Fassung der Strafgesetzgebung im Artikel 132, Absatz 3 festgeschrieben worden. Ein Mann oder eine Frau können bei mehrmaligem außerehelichem Geschlechtsverkehr gesteinigt oder auf eine andere Art hingerichtet werden. Im Artikel 225 der neuen Strafgesetzgebung wird hervorgehoben, dass der Mann und die Frau mit Zustimmung des Richters gesteinigt werden können. Sie können auch mit jeweils 100 Peitschenhieben bestraft werden.

Die barbarische Gesetzgebung wurde mit Liebe zum Detail formuliert. Beim ersten unehelichen Geschlechtsakt muss nicht hingerichtet oder gesteinigt werden, 100 Peitschenhiebe reichen aus. Wenn der Mann oder die Frau sich mehrfach beim Ehebruch erwischen lassen, können sie aber hingerichtet oder gesteinigt werden.

Der Menschenrechtsorganisation „Justice forIran“ zufolge sind gegenwärtig mehrere Inhaftierte von der Gefahr einer Steinigung bedroht: Ashraf Kolhari, Sakine Mohammadi Aschtiani, Mariam Baqersadeh, KheiriyeWalania, Iran Eskandari, Kobra Babai, SariyeEbadi, Rahim Mohammadi, Mohammad Ali Navid Khamami und Naghi Ahmadi. „Justice for Iran“ bezieht sich auch auf Statistiken von amnesty international, denen zufolge seit der islamischen Revolution im Iran 77 Menschen gesteinigt worden sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die tatsächliche Zahl der Steinigungen viel höher liegt.

Zudem dürfen nach der neuen StrafgesetzgebungMinderjährige hingerichtet werden. Amputationen als Strafe sind gesetzlich erlaubt. Mädchen sind nach dem neuen Gesetz schon ab 8 Jahren und neun Monaten strafmündig. Das islamische Gesetz bestimmte nach Mondkalender das Alter von 9 Jahren. Nach dem Sonnenkalender, der im Iran existiert, werden einem Mädchen, das 8 Jahre und neun Monaten alt ist nach einem Diebstahl die Hände abgehackt. Bei Jungen ab 15 Jahren.

Tötungdelikte können durch die Zahlung von Blutgeld gesühnt werden, dieses Blutgeld ist für Frauen halb so hoch wie für Männer.

Nach Artikel 286 können „Unruhestifter“, die die „nationale Sicherheit“ gefährden, hingerichtet werden. Dies ist eine Verschärfung der Gesetzgebung im Vergleich mit den letzten 34 Jahren, und dem Regime geht es nicht um Spione und Saboteure.

Bisher wurden Menschenrechtsaktivisten, Andersdenkende und Andersgläubige wegen der Gefährdung der „nationalen Sicherheit“ zu Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren verurteilt. Zudem können Menschen, die bewaffnet gegen das Regime kämpfen, nach Artikel 282 entweder gekreuzigt oder hingerichtet werden. Dem Richter steht es aber frei, ihm oder ihr „den rechten Arm und das linke Bein“ abhacken zu lassen.

In anderen Ländern gibt es vor den Wahlen Versprechen. Den Iranern präsentiert das Regime knapp zwei Wochen vor den Wahlen eine Verschärfung der ohnehin barbarischen Gesetzgebung. Auch das ist eine Art Versprechen: Ändern wird sich nichts, und wer aufbegehrt, muss mit den schlimmsten Strafen rechnen.

Wahied Wahdat-Hagh, Fellow bei der European Foundation for Democracy


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