EU verursacht „Erdbeben“ in Israel

  • 0

ULRICH W. SAHM – EU verursacht „Erdbeben“ in Israel 
Jerusalem, 16. Juli 2013 – Ein verbindliches Dekret der EU verbietet jegliche Finanzierung, Zusammenarbeit, Vergabe von Stipendien, Forschungsmittel oder Preisverleihung an Israelis mit Wohnsitz in Siedlungen im Westjordanland, auf den Golanhöhen oder in Ost-Jerusalem. Der Beschluss sei bindend für alle 28 Mitgliedstaaten der EU. Betroffen sind über eine halbe Million jüdische Israelis.  
Gemäß der neuen Richtlinie müsse künftig jede Vereinbarung zwischen einem EU-Mitgliedstaat und Israel eine Klausel enthalten, wonach die Siedlungen nicht Teil des Staates Israel seien. 
Ein hochrangiger israelischer Beamter des Außenministeriums hat nach Angaben der Zeitung Haaretz die neue Regelung als „Erdbeben“ bezeichnet. „Erstmals hat die EU hierzu eine explizite schriftliche Richtlinie veröffentlicht. Bisher gab es stille Absprachen und Vereinbarungen, wonach die EU nicht jenseits der Grünen Linie (die Waffenstillstandslinie von 1949, von Palästinensern auch 1967-Grenze genannt) aktiv werde. Jetzt sei es eine formale, verbindliche Politik. 
Der Abgeordnete und stellvertretende Minister Ofir Akunis redete von einem „falschen und bedauerlichen Beschluss. Solche Schritte, noch ehe die Palästinenser eine Rückkehr zu den Verhandlungen erklärt haben, rücken Friedensgespräche in die Ferne, anstatt sie zu beschleunigen.“  
Der Minister für Regionale Entwicklung Silvan Shalom meinte, dass die Regelung zeige, wie „abgerückt“ Europa von der Wirklichkeit im Mittleren Osten sei. Europa schließe sich selber von einer Beteiligung am Friedensprozess aus.  
Das Amt des Ministerpräsidenten schweigt noch zu dem neuen EU-Beschluss.  
Der hohe Beamte im Außenministerium sagte: „Wir sind nicht bereit, diese Klausel in unsere Verträgen mit der Europäischen Union einzufügen und zu unterzeichnen.“ Das praktische Ergebnis könne ein Stopp aller Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sport und Wissenschaft sein. 
Die „Territorialklausel“ in dem Papier komme einer europäischen Anerkennung der Waffenstillstandslinie von 1949 als Staatsgrenze Israel gleich, was gemäß ersten israelischen Kommentaren einer einseitigen Parteinahme der EU für palästinensische Positionen darstelle. Während Israel darauf besteht, den Grenzverlauf auszuhandeln, wobei gemäß einem amerikanischen Friedensvorschlag vom 23.12.2000 die großen Siedlungsblöcke und Teile von Ost-Jerusalem bei Israel bleiben sollten, bestehen die Palästinenser auf einem bedingungslosen israelischen Abzug und einer erneuten Teilung Jerusalems.  
Die neue Richtlinie erlaube nach israelischen Medienangaben eine Zusammenarbeit mit israelischen Behörden in Ost-Jerusalem, wie dem Justizministerium, jedoch nur für Aktivitäten innerhalb der „Grenzen von 1967″. Unklar ist ob auch akademische Einrichtungen wie die Hebräische Universität in Jerusalem betroffen sind, weil sie Dozenten mit Wohnsitz in Ost-Jerusalem oder in Siedlungen beschäftigt. Ebenso könnten künftig Sportler mit Wohnsitz „jenseits der 67-ziger Grenzen“ von Projekten der EU, wie EUROMED Jugendbegegnungen, ausgeschlossen werden. Bei Verhandlungen in Brüssel zu Projekten von EUROMED sei Israel schon aufgefordert worden, die Territorialklausel einzufügen, berichtet Haaretz.  
Nach Angaben von Haaretz würden künftig alle Lebensbereiche der Israelis einbezogen sein, falls gemäß den EU Vorgaben auch für wissenschaftliche Kooperation, Jugendaustausch und sogar für die Tourismusbranche gelten sollten. Die Richtlinien könnten streng genommen jegliche Entwicklungshilfe Israels an Palästinenser unterbinden und Pilgertouren israelischer Unternehmen nach Bethlehem und Jericho unterbinden, eine wichtige Einnahmequelle der palästinensischen Autonomiebehörde. Unklar ist auch, wie Deutschland künftig seine eigene Entwicklungshilfe an Palästinenser in dem von Israel verwalteten C-Gebiet im Westjordanland abwickeln will. BMZ-Minister Dirk Niebel hat erst kürzlich in Jerusalem erklärt, dass Israel die anerkannte Verwaltungsmacht im Besetzten Gebiet sei, und dass deshalb Entwicklungsprojekte wie Solaranlagen oder Klärwerke nur mit israelischer Genehmigung errichtet werden könnten.  
Die Geschäftsträgerin der EU Botschaft in Tel Aviv, Sandra De Waele, erklärte im israelischen Rundfunk, dass die EU „seit jeher“ die israelische  Präsenz im Westjordanland und auf den Golanhöhen nicht anerkenne und die Siedlungspolitik für „illegal“ gemäß dem Völkerrecht halte.  
David Kriss, Sprecher der EU-Delegation in Tel Aviv erklärte auf Anfrage, dass die EU-Kommission die neuen Richtlinien schon am 30. Juni verabschiedet habe, dass ihr Wortlaut aber erst am 30. Juli offiziell veröffentlicht werde. Die Regelungen gelten von 2014 bis 2020.  
Nach Angaben von Nir Barkat im Haaretz plane die EU weitere Schritte, wie Visumspflicht für jüdische Siedler bei Reisen in die EU. „Die Europäer wollen eine „Große Chinesische Mauer“ zwischen ihren Beziehungen zwischen dem legitimen Staat Israel und einen illegalen Siedlungsstaat errichten“, schreibt Barkat.  
 

Hinterlasse eine Antwort