Betrachtet die UNO den Gazastreifen als legal „besetzt“?

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Elder of Ziyon, 7. Oktober 2013

Ma’an schreibt am Ende eines Artikels:

Der Gazastreifen wird nach Angaben der UNO als von Israel besetzt betrachtet, das Israel den Luftraum, die territorialen Gewässer und die Bewegung von Menschen und Waren kontrolliert.

Das ist falsch. Israels Kontrolle des Luftraums, der Gewässer und einiger der Grenzen ist keine Definition von Besatzung und die UNO hat diese Behauptung auch nie erhoben – nur ahnungslose, antiisraelische Aktivisten haben sich dieses Argument ausgedacht, das aber keine rechtliche Gültigkeit hat.

Ma’an schluckt würgt als verdrehte Nachrichtenagentur antiisraelische Lügen wieder aus, ohne sich darum zu kümmern die Fakten zu prüfen.

Vor nicht einmal zwei Jahren fragte UN Watch ausdrücklich bei der UNO nach, warum sie weiterhin den Gazastreifen als „besetzt“ bezeichnet, wenn er das nach jeder vernünftigen Interpretation des internationalen Rechts nicht ist. Die UNO antwortete:

Nach von sowohl dem Sicherheitsrat als auch der Vollversammlung zum Nahost-Friedensprozess verabschiedeten Resolutionen wird der Gazastreifen weiterhin als Teil der besetzten palästinensischen Gebiete angesehen. Die Vereinten Nationen werden entsprechend weiterhin den Gazastreifen als Teil der besetzten palästinensischen Gebiete bezeichnen, bis zu einer Zeit, in der entweder die Vollversammlung oder der Sicherheitsrat eine andere Haltung einnimmt.

Frage: Darf ich nachfragen? Ist das die rechtliche Definition für „Besatzung“ und warum wird der Gazastreifen als besetzt angesehen?

Sprecher: Nun wie ich gerade gesagt habe, gibt es Resolutionen des Sicherheitsrats und der Vollversammlung, die das abdecken. Z.B. wurde eine Resolution des Sicherheitsrats am 8. Januar 2009 verabschiedet – 1860 – und diese betonte, dass der Gazastreifen einen integralen Bestandteil des 1967 besetzten Gebiets darstellt. Und wie Sie wissen haben Resolutionen des Sicherheitsrats im internationalen Recht Wirkung.

Darüber hinaus gibt es eine Resolution der Vollversammlung vom 20. Dezember 2010; dort wurde zwar der israelische Abzug aus dem Gazastreifen und Teilen der nördlichen Westbank vermerkt, aber es wurde auch betont, Zitat: „Die Notwendigkeit die territoriale Einheit, den Zusammenhang sowie die Integrität des gesamten besetzten palästinensischen Gebiets einschließlich Jerusalems zu respektieren und zu erhalten.“ Um es zu wiederholen: Die Vereinten Nationen werden weiterhin den Gazastreifen als Teil der besetzten palästinensischen Gebiete bezeichnen, bis entweder die Vollversammlung oder der Sicherheitsrat eine andere Haltung zu dieser Frage einnehmen.

Beachten Sie, dass die UNO nicht sagt, der Gazastreifen sei legal „besetzt“. Sie sagt, dass der Gazastreifen als „besetztes palästinensisches Gebiet“ bezeichnet werden muss – sie argumentiert, das sei Fachterminologie, nicht Recht. Die Hager Konventionen stellen klar, dass sich „besetztes Gebiet“ nur auf Teile von Territorium bezieht, die unter der Kontrolle einer anderen Partei stehen, weder dass ein gesamtes Territorium entweder besetzt ist noch dass nur Teile besetzt sind. Andernfalls würde die Türkei als Besatzungsmacht von ganzZypern betrachtet werden, nicht nur des nördlichen Teils, da Zypern klar ein Gesamtterritorium ist. Das macht keinen Sinn.

Zu keinem Zeitpunkt gibt die UNO in ihrer Antwort UN Watch über Kontrolle der Grenzen oder des Luftraums geredet – weil sie weiß, dass sie total ausgelacht werden würde, sollte sie diese Behauptung aufstellen. Ma’an lügt.

Ich entdeckte, dass die UNO erst 1998 formell anfing den Begriff „besetzte palästinensische Gebiete“ zu benutzen, lange nach Oslo; doch die Internetseite der UNO hat geschäftig die Titel ihrer Dokumente umgeschrieben, um im Nachhinein auf „besetzte palästinensische Gebiete“ zu verweisen, lange bevor sie den Begriff tatsächlich benutzte.

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