Die schmutzigen juristischen Hände der Europäischen Union

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Manfred Gerstenfeld interviewt Alan Baker (direkt vom Autor)

Die Europäische Union gab dieses Jahr eine Direktive aus, mit der die Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden alle Beziehungen mit israelischen Forschungsinstitutionen, Firmen und anderen Gremien einzustellen, die sich in dem befinden, was die EU als die „besetzten Gebiete“ betrachtet, besonders wenn sie in israelischen Siedlungen liegen, die die EU als illegal ansieht. Diese Direktive illustriert eine inhärente Einseitigkeit der EU gegenüber Israel und beeinträchtigt jeden Anspruch der EU, sie könne mit sauberen Händen weiterhin in die israelisch-palästinensischen Friedensverhandlungen involviert sein.

Daher fand ich es dringend geboten eine weithin unterstützte juristische Stellungahme abzugeben, die erklärt, warum die Direktive aufgehoben werden sollte, denn sie ist falsch, steht auf falscher Grundlage und verletzt den Status der EU im Friedensprozess.

Ich wollte eine große Gruppe Rechtsanwälte und prominenter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens dazu zu bringen einen gut ausgearbeiteten und begründeten juristischen Brief an die EU zu unterschreiben, ganz ohne diplomatische „Feinheiten“. Das könnte einen substanzielleren und überzeugenden Effekt habe als die routinemäßige politische Vorgehensweise von Regierungsquellen.

Botschafter Alan Baker

Botschafter Alan Baker

Botschafter Alan Baker, ein führender Experte für internationales Recht, arbeitete als juristischer Berater und stellvertretender Generaldirektor des israelischen Außenministeriums. Er war Botschafter in Kanada und ist derzeit Direktor des Institute for Contemporary Affairs am Jerusalem Center for Public Affairs; außerdem leitet die Abteilung für internationale Aktionen des Legal Forum for Israel.

Ich initiierte die Idee dieses Briefes innerhalb des Kontextes des Legal Forum for Israel. Das ist eine Gruppe von Rechtsanwälten aus Israel und dem Ausland, die Rechte innerhalb Israels verteidigen. Sie stützt außerdem die Rechte Israels und des jüdischen Volkes gegenüber der internationalen Gemeinschaft.

Wir ließen den Entwurf des Briefes unter schätzungsweise 500 Anwälten in Israel und dem Ausland kursieren, die Mitglieder des Legal Forum sind. Allerdings fragte eine ganze Bandbreite vorwiegend juristischer jüdischer Organisationen weltweit an, ihren Mitgliedern sollte die Möglichkeit zum Unterschreiben gegeben werden. Innerhalb von zwei Wochen hatten wir mehr als 1.000 Unterschriften, dann schlossen wir die Liste. Der Brief wurde an Frau Catherine Ashton geschickt, die Hohe Vertreterin der EU für außenpolitische Fragen. Kopien gingen an die Außenminister aller EU-Staaten und hochrangige offizielle Vertreter der EU.

Der Brief betont mehrere grundlegende Punkte. Die Prämisse der EU-Direktive, dass die Waffenstillstandslinien von 1967 Israels Grenzen sind, ist nach Fakten und Recht komplett falsch. Wir schrieben: „Die Folgerung bezüglich Israels Grenzen, wie sie von der EU anerkannt werden … ist verfehlt und historisch wie juristisch falsch. Die Waffenstillstandslinien von vor 1967 (die so genannte ‚Grüne Linie‘) wurden nie als Grenzen angesehen. Resolution 242 des UNO-Sicherheitsrats von 1967, von den europäischen Mitgliedern des Rats bestätigt, forderte ‚sichere und anerkannte Grenzen‘, die die Waffenstillstandslinien von vor 1967 ersetzen sollten. Die europäischen Führungspolitiker bestätigten dieses Prinzip in ihrer Erklärung von Venedig im Jahr 1980. Mit der Beharrlichkeit der Bezugnahme auf die Linien von vor 1967 untergräbt die EU zukünftige Verhandlungen in dieser Sache, indem sie ihren Ausgang im Vorhinein festlegt.“

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass das Gebiet von Judäa und Samaria nie in einer Vereinbarung oder in einem formellen Dokument als palästinensisches Territorium definiert worden ist. Die EU selbst ist als Zeuge Unterzeichner des israelisch-palästinensischen Interimabkommens (1995). In diesem Text stimmten die Parteien zu, über das Schicksal der Territorien zu verhandeln. Daher untergräbt die EU-These diesen Verhandlungsprozess.

Der Brief erklärte: „Der wiederholte Gebrauch des Begriffs ‚besetzte arabische‘ oder ‚palästinensische Gebiete‘ als Bezeichnung der Gebiete von Judäa und Samaria hat weder im Recht noch nach Faktenlage eine Grundlage. Diese Gebiete sind niemals als solche definiert worden; damit läuft der fortgesetzte Gebrauch des Begriffs durch die EU dem von der EU gestützten Konzept der Verhandlungen zur Lösung des Streits um diese Gebiete zur Bestimmung ihres dauerhaften Status zuwider.“

Wir erklärten auch, dass die offene Ablehnung der Souveränitätsansprüche Israels in den Gebieten die juristischen und historischen Rechte Israels und des jüdischen Volks abstreitet, die die europäischen Staaten im Lauf der Jahre anerkannt haben und die gültig bleiben. Von daher untergräbt die EU ihren eigenen Status und ihre Verpflichtungen, indem sie Partei gegen Israel ergreift.

„Was die Illegalität der Siedlungen Israels angeht, hat die EU das internationale Recht inzwischen seit vielen Jahren falsch gelesen, einschließlich des Artikels 49 der Vierten Genfer Konvention. Der Ursprung dieses Artikels war ‚die Notwendigkeit Deportationen, erzwungene Migration, Evakuierung, Verdrängung und Vertreibung von mehr als 40 Millionen Menschen durch die Nazis während des Zweiten Weltkriegs anzugehen. Für Israels Siedlungen in Judäa und Samaria ist das nicht relevant.“

Wir schrieben ebenfalls: „Die Rechtmäßigkeit der Präsenz Israels in dem Gebiet entstammt den historischen, indigenen und juristischen Rechten des jüdischen Volks in diesem Gebiet zu siedeln, wie es in gültigen und bindenden internationalen rechtlichen Instrumenten gebilligt und von der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird. Diese Rechte können nicht bestritten oder in Frage gestellt werden. Dazu gehören die Erklärung von San Remo von 1920, die vom Völkerbund einstimmig beschlossen wurde, die die Gründung einer nationalen Heimstatt für das jüdische Volk im historischen Gebiet des Landes Israel (einschließlich des Bereichs von Judäa und Samaria und Jerusalems) sowie die dichte, durchgehende jüdische Besiedlung bestätigte.“ Das durch das Mandatsinstrument des Völkerbundes von 1922 erteilte Mandat an Großbritannien bestätigte das. Es wurde von Artikel 80 der UN-Charta nochmals bestätigt.

Unser Brief erlangte große Öffentlichkeit und breite Unterstützung durch viele jüdische Organisationen. Von der EU haben wir allerdings außer einer Bestätigung des Eingangs des Briefs durch einen untergeordneten Offiziellen nichts gehört.

Dr. Manfred Gerstenfeld ist Mitglied des Aufsichtsrats des
Jerusalem Center of Public Affairs, dessen Vorsitzender er 12 Jahre lang war.

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