Ein Beitrag zum Nachdenken anlässlich zweier aktuell veröffentlichter Artikels aus Deutschen Mainstream Medien…

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Entschuldigung, wir uns haben geirrt?

Stuttgarter SpiegelIn der jüdischen Folklore gibt es die bekannte Geschichte von den zerstrittenen Oberen einer Gemeinde. Lautstarke Auseinandersetzungen und Diskussionen waren dort an der Tagesordnung, doch eines Freitags kam es zum großen Knall: Als der Kantor an der Reihe war, begann er, „Der Synagogendiener ist ein Dieb“ zu singen – in schönstem chassidischen Singsang.

In der Gemeinde brodelte es, und der derart beleidigte Synagogendiener forderte, der Rabbi möge die Sache wieder in Ordnung bringen – sonst…

Der Rabbi rief also den Kantor zu sich und erklärte ihm: „Du kannst nicht schlecht über andere reden und sie vor allen beleidigen. Am nächsten Freitag stellst du dich vor die Gemeinde und sagst allen, dass du dich geirrt hast.“

Der Kantor stellte sich also am nächsten Freitag vor die Gemeinde und sagte: „Am vergangenen Freitag habe ich gesagt, der Synagogendiener sei ein Dieb, ich habe mich geirrt?“

Der Aufruhr war noch größer, und der Rabbi rief den Kantor zu sich: „Was hast du getan, du hast ja alles nur noch schlimmer gemacht!“

Der Kantor antwortete: „Rabbi, in dieser Synagoge bestimmt der Rabbi, was gesagt wird, aber die Melodie legt immer noch der Kantor fest.“

Aus irgendeinem Grund musste ich diese Woche an diese Geschichte denken. Es gab gleich zwei Vorfälle mit einem gemeinsamen Nenner: Ein Nachrichtenmedium beeilt sich, eine negative mit Israel in Zusammenhang stehende Meldung zu veröffentlichen, ohne sie vorher auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, oder, sogar noch schlimmer, das Medium stützt sich auf eine Quelle, deren Ziele der Beitrag ganz klar bedient.

Nachdem sich dann herausstellt, dass es sich um eine Falschmeldung gehandelt hat (und in beiden Fällen hat dies nicht das Medium herausgefunden, sondern die Urheber selbst haben sich dazu bekannt), veröffentlicht das Medium im einem Fall eine kleine Korrektur, die wesentlich kleiner gehalten ist als die vorangegangene Falschmeldung, und im zweiten Fall – noch schlimmer – fügt das online-Medium einfach an die falsche Ursprungsmeldung noch einen Absatz an, der ebenfalls vom Urheber selbst stammt.

Beim ersten Beispiel handelt es sich um das „berühmte“ Selfie des Rappers Tamer Naffar, auf dem er scheinbar von zwei israelischen Grenzpolizisten verfolgt wird. Erst# nachdem das Bild schon tausende Male geteilt wurde und sogar auf Spiegel online veröffentlicht worden war, gab der Rapper zu, dass es sich um ein Fake handelte. Auf Spiegel online begnügte man sich mit einer kleinen Korrektur des Fehlers; die Nachricht von der Fälschung erreichte damit natürlich ein nicht annähernd so großes Publikum wie das Selfie selbst.

Im zweiten Fall hatte die Stuttgarter Zeitung geschrieben, dass im Rahmen des Kongresses „Natürlich für Israel“ des Jüdischen Nationalfonds – KKL Generaloberst Doron Almog sprechen werde und dass gegen diesen den Angaben des Palästinakomitees Stuttgart zufolge in Deutschland ein Haftbefehl vorliege. (Die Stuttgarter Zeitung zitierte das Palästinakomitee kommentarlos, so, als sei es eine Nachrichtenagentur und nicht eine Organisation mit klarer politischer Agenda.)

Nachdem die Organisation zugegeben hatte, die Zeitung falsch informiert zu haben, fügte die Redaktion eine Korrektur hinzu, bei der es sich aber nicht wirklich um eine Anmerkung der Redaktion handelte, sondern lediglich um einen Abdruck der Richtigstellung der Organisation. So erhielt das Palästinakomitee nochmals Gelegenheit, selbst die Nachricht zu formulieren – und zwar auf manipulative Art und Weise, so dass die Zeitung alles nur noch schlimmer gemacht hat.

Die beiden Fälle werfen verschiedene Fragen auf: Ist das Nachrichtengeschäft so oberflächlich, dass Nachrichten ohne jede Überprüfung auf deren Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden – und das, obwohl die Überprüfung nicht mehr als einen Anruf verlangt hätte?

Ist es so, dass eine schnelle Veröffentlichung wichtiger ist als jede Berufsethik und journalistische Sorgfaltspflicht?

Ist es nicht mehr notwendig, auch eine Stellungnahme der Gegenseite einzuholen, wenn man sich klar auf eine Seite beruft?

Ist nach einem Irrtum nicht eine Richtigstellung notwendig, die in Größe und Reichweite der Falschmeldung entspricht?

Muss ein Medium, dem klar wird, dass es manipuliert wurde, tatsächlich schweigen und kooperieren; oder sollte es nicht vielleicht jetzt erst recht recherchieren und die Manipulationsmechanismen aufdecken, um wenigstens zu vermeiden, dass auch die Öffentlichkeit jetzt noch hereingelegt wird, nachdem es ihm selbst schon so ergangen ist?

Und die vielleicht wichtigste Frage: Ist die bisher bevorzugte Verhaltensweise nur dann richtig, wenn der Betroffene der Staat Israel ist?

Es sind nur zwei kleine Beispiele aus einer Woche; beide betreffen eigentlich ernstzunehmende Medien, die gar nicht schnell genug in die Falle der Desinformation tappen konnten, um sich dann, dem Kantor in der Geschichte nicht unähnlich, auf eine Weise zu entschuldigen, die alles nur noch schlimmer macht…

 

 


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