Volker Beck MdB – Erfassung von Hasskriminalität muss komplett überarbeitet werden

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Volker_Beck[1]Zur Diskussion um die Erfassung von Hasskriminalität erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

„Die Erfassung islamfeindlicher, antiziganistischer, antisemitischer und homophober Straf- und Gewalttaten hakt sowohl im polizeilichen Erkennen als auch in der statistischen Erfassung. Wenn die Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf zu Hasskriminalität die Kriterien „Religion“ und „sexuelle Identität“ ausdrücklich ausklammert, wird es hier künftig mindestens nicht besser werden. Das System ist zudem intransparent und deshalb immer dem Vorwurf möglicher Manipulation ausgesetzt. Das geht in der Kriminalstatistik sogar so weit, dass antimuslimischer Rassismus und Antiziganismus überhaupt nicht gesondert erfasst werden. Die eigentlich zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung-PMK“ hatte im Mai 2012 sogar die eigenständige Erfassung islamfeindlicher Straftaten gefordert. Aber das ist offenkundig politisch unerwünscht (Drucksache 17/14751, S.
13).

Die Bundesregierung argumentiert zudem, dass es nicht genügend antiziganistische Straftaten geben würde, um sie einzeln zu erkennen und zu erfassen (Drucksache 17/14754, S. 13). Das kann man nur so interpretieren, dass man natürlich etwas nicht sehen kann, wenn man es nicht sehen will. Auf die Grünen Anfragen hin wurde eine Überarbeitung bislang von der Bundesregierung abgelehnt. Es bleibt auch ein Problem, dass eindeutig als antisemitisch verübte Straftaten am Ende nicht als antisemitisch eingestuft werden. Wenn beispielsweise die Forderung „Juden ins Gas“ nicht als antisemitisch erfasst wird, kratzt dies an der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung, wenn sie behauptet, sie würde sich schützend vor die in Deutschland lebenden Juden stellen. Da das Problem bereits in der polizeidienstlichen Erfassung beginnt in der intransparenten statistischen Einordnung endet, muss man dieses System einmal komplett überarbeiten.“

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