ULRICH W. SAHM – Internationales Recht schadet Palästinensern

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Ulrich W. Sahm

Ulrich W. Sahm

Jerusalem, 20. Juli 2015 – Das nationale Arbeitsgericht Israel hat eine Klage von Palästinensern zurückgewiesen, internationales Recht nach Gusto zu ihren Gunsten zurechtzubiegen. Geklagt hatte unter anderem eine linke israelische Menschenrechtsorganisation, Kombattanten für Frieden. Die forderten gleiche Gehälter und soziale Rechte wie für israelische Arbeiter in einem Industriegebiet in dem von Israel besetzten im Westjordanland bei Tulkarem. Grundsätzlich ging es darum, dass die israelischen Arbeitgeber und Investoren im Nitzanei Shalom Industriegebiet die rund 100 palästinensischen Beschäftigten gemäß jordanischem Recht löhnen, also ohne soziale Vorzüge, Urlaub und Altersversorgung, während die drei israelischen Beschäftigten alle Vorzüge israelischen Arbeitsrechts genießen.

Das Industriegebiet wurde infolge der Osloer Verträge von 1994 errichtet, um Arbeitsplätze für Palästinenser zu schaffen. Die Fabriken lägen in einem legalen Niemandsland, stellte das Gericht fest. Internationales Recht erwarte von einem Besatzerstaat, für die Bevölkerung in besetzten Gebieten vorher gültiges Recht walten zu lassen, also jordanisches Recht von 1967.

Obgleich Israels Oberstes Gericht 2007 einen Präzedenzfall geschaffen hat, nämlich israelische Gehälter und Urlaub für Arbeiter aus dem Westjordanland in der Großsiedlung Givat Zeev bei Jerusalem, entschied das Arbeitsgericht in diesem Fall anders, weil die Fabriken bei Tulkarem unter den Osloer Verträgen errichtet worden seien, um Palästinensern Arbeit zu geben. Und weil es dort nur 3 jüdische Beschäftigte mit „besonderen Aufgaben“ gebe, könnten die Palästinenser für sich keine „Diskriminierung“ einklagen. Zudem hätten die Palästinenser ihre Arbeitsverträge unterschrieben mitsamt der Klausel, dass jordanisches Recht auf sie angewandt würde.

Die israelischen Anwälte der Palästinenser und der Direktor der klagenden Nichtregierungsorganisation Wac-Maan, Assaf Adiv, hielten das Urteil für einen Fehler. Obgleich sie grundsätzlich für ein Ende der israelischen Besatzung sind und auf ein striktes Einhalten des „internationalen Rechts“ bestehen, fordern sie hier, dass nicht das Territorium, wo sie die Fabrik befindet, sondern die Identität des Arbeitgebers ausschlaggebend sei. Wenn der Israeli sei, müsse er das vorteilhaftere israelische Recht walten lassen und nicht ein veraltetes jordanisches Recht von 1967. Auf Anfrage argumentierte eine Sprecherin der „Kombattanten für Frieden“ sogar, dass sich einer der Zugänge zu dem Industriegebiet an der israelischen Grenze befände. Auf die Frage, warum sie nicht für die jüdischen Arbeitnehmer jordanisches Arbeitsrecht forderten, antwortete sie empört: „Wir sind eine gewerkschaftliche Organisation und wollen nur das Beste für die Arbeiter.“ Die Sprecherin bezichtigte die israelischen Arbeitgeber, palästinensische Arbeitskräfte auszubeuten und andere Lücken des Gesetzes für sich zu nutzen.

Die Klage, der Prozess und das Urteil bezeugen, dass die Palästinenser bereit sind, eine israelische „Annexion“ des Westjordanlandes zu akzeptieren, solange sie davon finanziell profitieren können. Das widerspricht freilich den Bemühungen von Boykott-Aktivisten, die Besatzung zu beenden und israelisch geführte Fabriken im besetzten Westjordanland zu schließen. Denn bei konsequenter Durchsetzung ihrer Ideologie müssten sie eine Schließung des Industriegebietes im besetzten Gebiet und eine Entlassung der rund 100 palästinensischen Arbeiter fordern und nicht deren Gleichstellung mit israelischen Arbeitnehmern.

 

 

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