Die Jüdische Allgemeine berichtet in dieser Woche von einer Kleinen Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion zur strukturelle Altersarmut bei jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion:
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/24014
Volker Beck erklärt zur Kleinen Anfrage: „Es ist wirklich verwunderlich, dass in Deutschland zwischen zwei Menschen rentenrechtlich unterschieden wird, die in der ehemaligen Sowjetunion womöglich sogar nebeneinander die Schulbank drückten und in den 1990er Jahren gleichzeitig nach Deutschland einwanderten. Der eine bekommt heute eine Rente, weil er als Spätaussiedler dem „deutschen Kulturkreis” zugerechnet wird, der andere muss von Grundsicherung im Alter leben, weil er Jude ist und als Kontingentflüchtling nach Deutschland kam. Das ist nur schwer nachvollziehbar, ohne dabei nicht wütend zu werden.”
Sergey Lagodinsky erklärt zur Kleinen Anfrage: „Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen den älteren Zuwanderern aus Osteuropa je nach ihrer Herkunft und Religion. Dies ist nicht hinnehmbar. Es muss geklärt werden, ob es einen sachlichen Grund dafür geben kann, dass die wenigen jüdischen Senioren und Holocaustüberlebende schlechter gestellt werden als ihre Arbeitskollegen aus der Sowjetunion “deutscher” Herkunft. Und die Zugehörigkeit zu einer anderen Religionsgemeinschaft ein solcher sachlicher Grund sein kann. Mit anderen Worten (und das ist die Quintessenz dieser Anfrage): Ist das Jüdischsein ein sachlicher Grund für die Altersarmut?”
Sie finden die Kleine Anfrage hier zum Download:
http://www.volkerbeck.de/wp-content/uploads/2015/11/KAAltersarmut.pdf
Annerose Stawski
Das ist doch unfassbar !