ULRICH W. SAHM – Kommentar zur Virus-Überwachung in Israel

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10 comments
  • Gerhard K. Nagel

    Von Freund zu Freund, Ulrich: Ich war früher als Berater und Senior Consulter in einem Bereich tätig, welcher sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat und weiß, dass man mit der Erfassung solcherlei Art von Daten Persönlichkeitsprofile von den Betroffenen erstellen kann und ganz ehrlich, das möchte ich nicht, das ist ein massiver Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. In Deutschland gibt es im Ansatz ähnliche Überlegungen, nämlichn dass die Provider dem RKI solcherlei Bewegungsdaten zu Verfügung stellen sollen. Auch da – wo ich ja direkt betroffen bin – gilt ein klares NEIN fvon meiner Seite. Wenn solche Konstruktionern einmal freigegeben wurden, ist esd höchst unwahrscheinlich, dass maqn sie nach der gegenwärtigen Situation wieder rückgängig macht. Ich möchte nicht, dass irendwelche Institutionen sich auf den Weg machen, gläsener Menschen zu schaffen. Das ist eine Hoororvorstellung, die mich an Orwell und “1984” erinnert. Ich hoffe, dass sich die Zivilgesellschaft in Israel und die in Deutschland gegen solche Konstruktionen – unterstützt von Datenschützern vehement gegen solche Konstruktionen erfolgreich zur Wehr setzt.

    • Gerhard Gaußling

      Ganz wichtig wird sein dem nach der Epidemie einen rigorosen Riegel vorzuschieben. Das muss unabhängig kontrolliert werden, falls es so weit kommen sollte. Damit keine Begehrlichkeiten geschaffen werden.

    • Gerhard K. Nagel

      Gerhard Gaußling Lies mal, was ich etwas weiter unten (im Hauptfaden) gepostet habe…..Machen kann man viel. Aber ob solches Vorgehen letztlich verfassungsrechtlich haltbar ist, ist äußerst fraglich. Der Schutz der Persönlichkeit (zum dem ja auch das Thema “personenbezogene Daten” gehört) setzt da mit guten Grund hohe verfassungsrechtliche Hürden.

    • Gerhard Gaußling

      Ich bin mir unklar. Gerade weil einfaches social distancing allein nicht ausreichend sein wird und man es mit containment verbinden muss.

      Korea hat bisher neben China, trotz großem Ausbruch sehr viel richtig gemacht, und zwar ohne die offene Gesellschaft zu sehr zu belasten.

      Dazu gehörte sehr früh, sehr viel und kostenlos zu testen. Psitive dann in Quarantäne zu stellen und eben leider auch die Handyüberwachung mit selbstkontrolle durch eine geeignete App.

    • Gerhard K. Nagel

      Können: Grundsätzlich: Ja. Aber, wer das in Deutschland tut, bewegt sich außerhalb der entsprechenden gesetzlichen Regelungen (primär: Das Datenschutzgesetz) und kann daher rechtlich zur Verantwortung geziogen werden. Ich gehe davon aus, dass das in Israel, von der rechtlichen Seite her, ähnlich aussieht.

  • Gerhard K. Nagel

    Zu Deutschland: “Sebastian Golla, Datenschutzexperte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, betont, dass auch im Krisenfall “hohe verfassungsrechtliche Hürden” bestünden, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die solche Eingriffe “…….” Für den Datenschutzexperten Thilo Weichert ist es “mehr als fraglich, wie eine derartige Ortung von Infizierten gesetzlich erlaubt werden könnte, da ein solches Gesetz erforderlich, geeignet und angemessen, also insgesamt verhältnismäßig sein müsste.” https://www.heise.de/newsticker/meldung/Coronavirus-Epidemie-Bundesregierung-will-Handyortung-von-Kontaktpersonen-4687661.html?utm_source=pocket-newtab

  • Gerhard Gaußling

    Das RKI konnte nun anhand der *anonymisierten* Daten schon vermelden, dass die Mobilität bereits zurückgegangen ist. Die Beschränkungen also bereits eingehalten werden.

    Dadurch wird eine drastische Ausgangssperre unwahrscheinlicher.

    Ich möchte weiter allein im Wald spazieren gehen können, ohne ein Strafgeld erwarten zu müssen.

    • Gerhard K. Nagel

      Und ich möchte, dass der Staat – auch in einer Kriesensituation persönliche Freiheitsrechte im Übermaß und in Kollison mit den Grundwerten, die eine freiheitliche Gesellschaft ausmachen – aushebelt. Wäre das einmal getan, bestünde eine solche Regelung auch nach Überwindung der Kriese fort. Die Beschränkungen, die bislang getroffen wurden finde ich angemessen und OK und das ist wohl (ich bin kein Jurist) auch für angemessen und rechtlich vertretbar. Aber ein solcher Ansatz, wie er in Israel und in Deutschland angepeilt wird, halte ich für äußerst problematisch. Und wie ich mit dem Posting gezeigt habe, stehe ich mit dieser Auffassung beileibe nicht allein….. Grundsätzlich besteht in Kriwesensituationen die Gefahr auf demokratischem Weg freiheitliche Gesellschaften auszuhebeln. Dazu gibt aktuell gerade auch Ungarn ein deutliches Beispiel (Orban, der mittels Dekreten regieren will.) Das ist aber eine etwas andere Fragestellung, wie die in diesem Faden.

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