- ELNET Deutschland fordert verpflichtende IHRA-Klausel für Empfänger öffentlicher Gelder
- Kritik der „Initiative GG5.3 Weltoffenheit“ am BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages verkürzt die Realität und schreibt undifferenzierten Debattenstil fort
- ELNET Deutschland kritisiert Bezeichnung von antisemitismuskritischen Äußerungen als „privilegierte Position“
Mit großer Sorge verfolgt ELNET Deutschland die aktuelle Auseinandersetzung über die Unterscheidung von israelbezogenem Antisemitismus und legitimer Kritik an der Politik des Staates Israel. Die kürzlich veröffentlichte Darstellung der „Initiative GG5.3 Weltoffenheit“, der Bundestag würde mit seinem Beschluss „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährden, wirft dabei Fragen auf und verdeutlicht, dass einige Akteure weiterhin die Realität ignorieren beziehungsweise undifferenziert agieren.
Dazu stellt Carsten Ovens, Executive Director von ELNET Deutschland, klar: „Es gibt kein Grundrecht auf die Diffamierung und Delegitimierung des Existenzrechts Israels. Vor allem aber gibt es kein Recht darauf, dies auch noch öffentlich fördern zu lassen. Das deutsche Parlament hat sich dazu bekannt, keine Organisation mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, die das Existenzrecht Israels leugnet oder einen Boykott Israels erwirken will. Dazu zählt auch die Initiative „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS). Weder wird dadurch die Möglichkeit eingeschränkt, Israels Politik zu kritisieren, noch werden dadurch Aktivitäten und Äußerungen von BDS in Deutschland verhindert. Wer dies behauptet, liegt schlichtweg falsch.
Vor dem Hintergrund des angestrebten Ziels, die Vergabe öffentlicher Gelder an Organisationen zu verhindern, die sich gegen die Existenz des Staates Israel richten, empfiehlt ELNET die Einführung einer Klausel, die zukünftig sämtliche Fördergeldempfänger von Bund und Ländern ausdrücklich auf die Anerkennung und Anwendung der international anerkannten Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verpflichtet. Bislang liegt die Anwendung der IHRA Definition in der Eigenverantwortung der politischen Ressorts. Bundestag und Bundesregierung haben sich diese Definition bereits 2017 zu eigen gemacht. Um die Absichten des Bundestages hinsichtlich des Beschlusses zur BDS-Bewegung aus dem Mai 2019 weiter zu festigen, braucht es einer Reform der Vergabe öffentlicher Mittel.
In den Auseinandersetzungen über israelbezogenen Antisemitismus und legitime Kritik am Staat Israel ist eine präzisere Debattenführung dringend notwendig. Verdrehungen helfen dabei nicht. Es ist ein fataler Rückschritt, wenn sich nun vom deutschen Staat geförderte Institutionen gegen den Beschluss des Deutschen Bundestags aussprechen, Antisemitismus in seinen vielfältigen Formen zu bekämpfen, und dies mit einer vermeintlichen Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit begründen.“
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