Generalstaatsanwaltschaft bestätigt – Wunsch nach „kleinem Holocaust“ keine strafbare Hetze | hessenschau.de
Wer anderen einen „kleinen Holocaust“ wünscht, begeht nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt noch keine Straftat. Die Anzeige gegen einen Limburger Geschäftsmann wegen dieser Äußerung bleibt damit ohne Folgen.
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