AfD bleibt bei Gedenkstätten außen vor – Der AfD steht auch weiterhin kein Sitz im Stiftungsrat für die niedersächsischen Gedenkstätten zu. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg wies am Dienstag eine entsprechende Organklage der AfD‐Landtagsfraktion in Hannover zurück. Die Klage sei unbegründet und teilweise unzulässig, sagte Präsident Herwig van Nieuwland. Die übrigen Landtagsfraktionen und die Gedenkstättenstiftung zeigten sich erleichtert. (AZ: StGH 1/18) | Jüdische Allgemeine

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