AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden – Verwaltungsgericht gibt dem Antrag der AfD statt | Jüdische Allgemeine

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.


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