AfD schließt Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann aus Partei aus – Das Bundesschiedsgericht der AfD hat entschieden, dass der Parteiausschluss des „Flügel“-Anhängers Frank Pasemann durch das Landesschiedsgericht Sachsen-Anhalt zulässig war. Es ist der erste Parteiausschluss eines Bundestagsabgeordenten der AfD. | DIE WELT
Der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann (60) muss die AfD verlassen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesschiedsgerichts der Partei hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Pasemann gehört dem Kreisverband Magdeburg an. Er wird dem vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ zugerechnet, der sich im Frühjahr formal aufgelöst hatte. Es ist der erste Parteiausschluss eines Bundestagsabgeordneten der AfD.
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