Kommentar von Honestly Concerned
Bislang konnten wir Ahmad Mansour bei dem Großteil seiner Aussagen immer wieder nur zustimmen. Nun geht uns seine Forderung – die eine eindeutige Einschränkung der Religionsfreiheit in diesem Land bedeuten würde – jedoch eindeutig zu weit. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen freiwilligen "Geboten" und Dingen, die zur Ausübung einer Religion gehören. Hier gilt es zu unterscheiden. Es gibt ein Gebot, dass Juden eine Kippa tragen sollen. Das gehört zur Religion, genauso wie das Gebot, daß Jungen im Alter von 8 Tagen beschnitten werden sollen. Es gibt KEIN Gebot, dass muslimische Mädchen ein Kopftuch, oder Frauen eine Vollverschleierung tragen müssen, genauso wie es kein religiöses Gebot gibt weibliche Genitalverstümmelungen durchzuführen. Auch das Tragen oder öffentliche Aufhängen eines Kreuzes ist kein Gebot, wobei die Ausübung einer religiösen Tradition erst dann eine Rolle spielt, wenn andere dadurch tangiert werden; wie das beim Tragen einer Halskette der Fall sein sollte, wagen wir zu bezweifeln! Sicher bedarf es hier einer genauen Reglung, doch eins sollte klar sein: ein pauschales Verbot, wie in dem hier vorgeschlagenen „Neutralitätsgesetz“, kann und darf nicht die Antwort sein, wenn in Folge dessen Anhänger einer Religionsgruppe plötzlich nicht mehr „Vertreter des Staates“ sein können, nur weil sie die tatsächlichen (!) Gebote ihrer Religion befolgen wollen!
- 04.12.2018
- Honestly Concerned e.V.
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11 Kommentare
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Toto Schätzle
Zum Antworten anmeldenReligionsfreiheit ist ein im GG verankertes Recht. Gerät es in Konflikt mit anderen Grundrechten, darf es u.U. beschränkt werden, so ist das mit allen Grundrechten. Die Religionsfreiheit ist schließlich nicht das oberste Grundrecht in unserem Staat. Gebot hin oder her. Wir leben im 21. Jahrhundert in einem Rechts- und keinem Religionsstaat. Die Macht geht vom Volke aus und nicht von Gottes Gnaden!
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Petra Oberbeck
Zum Antworten anmeldenDann ist es vielleicht mal an der Zeit, einige „Gebote“ zu überdenken, wenn diese in einer schweren Körperverletzung an Schutzbefohlenen bestehen. Hier muss das Grundgesetz der Maßstab sein und auch der Schutz. Wenn eine Religion die Steinigung in gewissen Fällen als Gebot ansieht oder das Abschneiden der Nasenspitze, so darf dies auf dem Boden des Grundgesetzes ja auch nicht ausgelebt werden.
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Reiner Shmuel Schramm
Die Gültigkeit eines „Berliner Neutralitätsgesetzes“ endet mit dem Tod des Individium. Das Einhalten der Gesetze der Tora über das Ableben hinaus und für die Ewigkeit. Bleibt zu bemerken, das man mit Atheisten schwerlich darüber diskutieren kann.