Alternativlose Beobachtung – Die AfD wehrt sich gegen eine interne Verfassungsschutz‐Umfrage | Jüdische Allgemeine
Die Alternative für Deutschland (AfD) möchte verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln erfährt, wer in dieser Behörde und ihren Dependancen Mitglied der AfD ist. Daher hat die Partei im April beim Kölner Verwaltungsgericht ein Eilverfahren (6 L 830/19) eingeleitet: Dem Verfassungsschutz soll untersagt werden, sämtliche Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach einer »Mitgliedschaft bei der Antragstellerin und/oder zu privaten Kontakten zu Mitgliedern der Antragstellerin zu befragen«. Wann der Eilbeschluss ergeht, ist derzeit noch nicht absehbar, teilte das Kölner Verwaltungsgericht mit.
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