Amtsgericht Albstadt: Milde Strafe für Holocaust-Leugner | Schwarzwälder Bote
Albstadt-Ebingen – Ein heute 29 Jahre alter Albstädter ist wegen mehrfacher Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – darunter SS-Runen und Hakenkreuz – in den sozialen Medien zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden.
Die Vorfälle liegen bereits drei Jahre zurück – der Angeklagte hatte 2017 mehrfach Bilder und Texte in verschiedenen sozialen Medien verbreitet, den Nationalsozialismus verherrlicht und den Holocaust geleugnet: Im Mai 2017 postete er das Bild eines SS-Mannes auf Facebook, und im November des gleichen Jahres verbreitete er, ebenfalls auf Facebook, die Behauptung, es habe im 20. Jahrhundert keinen Genozid an europäischen Juden gegeben, dafür aber einen von sowjetischen Juden initiierten Genozid an Deutschen. Wenig später versah er auf YouTube eine Ansprache des aus dem Senegal stammenden SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby zum Völkermord in Ruanda mit dem Kommentar „Schornsteinfeger, halt dein Maul!“. Laut Anklage hat er damit das Andenken Verstorbener verunglimpft, den öffentlichen Frieden gestört und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht.
Die Vorfälle liegen bereits drei Jahre zurück – der Angeklagte hatte 2017 mehrfach Bilder und Texte in verschiedenen sozialen Medien verbreitet, den Nationalsozialismus verherrlicht und den Holocaust geleugnet: Im Mai 2017 postete er das Bild eines SS-Mannes auf Facebook, und im November des gleichen Jahres verbreitete er, ebenfalls auf Facebook, die Behauptung, es habe im 20. Jahrhundert keinen Genozid an europäischen Juden gegeben, dafür aber einen von sowjetischen Juden initiierten Genozid an Deutschen. Wenig später versah er auf YouTube eine Ansprache des aus dem Senegal stammenden SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby zum Völkermord in Ruanda mit dem Kommentar „Schornsteinfeger, halt dein Maul!“. Laut Anklage hat er damit das Andenken Verstorbener verunglimpft, den öffentlichen Frieden gestört und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht.
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