Antisemitismus: Generalstaatsanwaltschaft stärkt Verfolgung | t-online.de
Die hessische Generalstaatsanwaltschaft hat die strafrechtliche Verfolgung von antisemitisch oder rassistisch motivierten Straftaten gestärkt. Eine Anordnung an alle Staatsanwaltschaften gibt vor, dass auch bei Delikten wie etwa Beleidigung oder Hausfriedensbruch in der Regel ein öffentliches Interesse an einer Anklageerhebung anzunehmen ist, wenn etwa eine Beleidigung antisemitisch oder rassistisch motiviert war. In diesen Fällen soll es nur in Ausnahmen möglich sein, das Verfahren nach einer Anzeige einzustellen und auf die Möglichkeit einer Privatklage zu verweisen, teilte ein Sprecher am Freitag mit.
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