Antisemitismus: Wittenberger „Judensau“-Relief muss nicht entfernt werden | ZEIT ONLINE
Das OLG Naumburg hat die Klage gegen die antisemitische Schmähplastik an der Fassade der Wittenberger Stadtkirche abgewiesen. Eine Revision vor dem BGH ist möglich.
Boris Altschüler
„Der Vorsitzende Richter Volker Buchloh wies darauf hin, dass der Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt sei. Die Zurschaustellung der Plastik „verletzt nicht die Ehre der Juden“, da das Relief aus dem 13. Jahrhundert inzwischen in ein Gedenkensemble „mit anderem Sinn“ eingebettet sei.“ Eine sehr dünne Begründung!