Auschwitz-Wachmann wäre schuldig gesprochen worden – Das Urteil des Landgerichts Detmold wegen Beihilfe zum Mord hätte einer Überprüfung standgehalten | Juedische-allgemeine
Die Verurteilung des früheren Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning wäre vom Bundesgerichtshof bestätigt worden, wenn Hanning nicht gestorben wäre. Der Schuldspruch des Landgerichts Detmold wegen Beihilfe zum Mord hätte einer revisionsrechtlichen Überprüfung standgehalten, erklärte der Bundesgerichtshof in seiner jetzt bekannt gewordenen schriftlichen Begründung zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Angeklagten.
Heiner Reich
nicht spät – viel zu spät!