Außerordentliche Kündigung wegen Verharmlosung des Holocaust | Humanresourcesmanager
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied jüngst, dass Äußerungen bei dienstlichen Veranstaltungen, die die nationalsozialistischen Verbrechen verharmlosen, einen Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht darstellen. Diese kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2020 – 9 Sa 434/19).
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