BDS-Bewegung: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf | DIE WELT
„Für die strafrechtliche Bewertung nicht zuständig“: Die Bundesregierung will mit Blick auf möglicherweise strafbare Handlungen der antisemitischen BDS-Bewegung nicht aktiv werden. Und das, obwohl Boykott-Erklärungen in Deutschland verboten sind.
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