BDS-Israelhasser scheitern mit Klage gegen Bundestag – Die Anhänger der in Handlungen und Zielen antisemitischen Bewegung sehen sich in ihren Grundrechten verletzt | Jüdische Allgemeine
Eine Klage von Anhängern der ebenso israelfeindlichen wie in Handlungen und Zielen antisemitischen Boykott-Kampagne BDS gegen den Bundestag ist heute vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Ziel war, einen Parlamentsbeschluss zur Ächtung der Bewegung für nichtig erklären zu lassen.
Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Das Gericht wies die Klage am Donnerstag jedoch als unbegründet zurück.
Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Das Gericht wies die Klage am Donnerstag jedoch als unbegründet zurück.
Hinterlasse eine Antwort
Sie müssen... (sein)angemeldet sein um einen Kommentar zu schreiben.