Straßenbauer-Azubi pflastert Hakenkreuz – und klagt gegen seine Kündigung | Betriebsratspraxis24

Eine Entschuldigung kann Taten nicht rückgängig machen, aber sie hilft. Das zeigte eine Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen. Einem Straßenbauer war fristlos gekündigt worden, weil er mit roten Steinen zwei Hakenkreuze gepflastert haben soll. Nachdem er sich beim Geschäftsführer entschuldigt hatte, wurde ein einvernehmlicher Vergleich geschlossen (Az.: 1 Sa 575/15).
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