17.09.2019 -Duisburg/Oberhausen – Das Landgericht Duisburg hat ein Urteil aus erster Instanz gegen den Holocaust-Leugner Henry Hafenmayer leicht abgemildert.
Das Amtsgericht Oberhausen hatte den heute 47-Jährigen im Juli 2017 wegen Volksverhetzung in vier Fällen zu einem Jahr Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Anlass war die Veröffentlichung von Offenen Briefen in den Jahren 2015 und 2016 auf der Website des Oberhauseners. Zugleich soll er jene Schreiben massenhaft an Polizeibehörden, andere Behörden, Medien, Bildungseinrichtungen, Gerichte und Botschaften beziehungsweise in mindestens einem Fall auch an einen Menschen jüdischen Glaubens verschickt haben. (bnr.de berichtete) Gegen das Urteil waren Hafenmayer selbst und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Letztgenannte hatte das auch damit begründet, dass der Oberhausener weiter einschlägige Taten begehe und daher eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung nicht sinnvoll sei.
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