Brandstifter von Gericht für schuldunfähig erklärt – Das Landgericht Köln verurteilte den 46-Jährige für seine Tat, sah wegen einer psychischen Erkrankung aber von einer Strafe ab. »Kein Grund zur Entwarnung«, kommentiert der zuständige Oberstaatsanwalt | Jüdische Allgemeine
Im Prozess um einen Brandanschlag auf den jüdischen Friedhof in Köln-Bocklemünd im Mai 2022 ist ein Urteil ergangen. Das Landgericht Köln sieht es zwar als erwiesen an, dass der 46-jährige Verdächtige die Tat begangen hat, erachtet ihn wegen einer psychischen Erkrankung aber als nicht schuldfähig.
Vergangenen Freitag ordnete das Gericht daher die Zwangseinweisung des Täters in eine psychiatrische Klinik an. Das Urteil ist zur Bewährung ausgesprochen, solange sich der Verurteilte an strenge Auflagen hält.
Vergangenen Freitag ordnete das Gericht daher die Zwangseinweisung des Täters in eine psychiatrische Klinik an. Das Urteil ist zur Bewährung ausgesprochen, solange sich der Verurteilte an strenge Auflagen hält.
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