Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß – Juristen im Vorbereitungsdienst sollen sich im Gerichtssaal auch in praktischen Aufgaben üben. In Hessen ist das nur ohne Kopftuch erlaubt – zu Recht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. | DIE WELT
Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen. Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. Ein Kopftuch-Verbot ist demnach aber nicht zwingend. (Az. 2 BvR 1333/17)
Stefan Valentin
Das war der erste Schritt, HC e.V. Und der Tag nicht mehr fern, an dem das sogenannte Kopftuch weder in Schulen, noch in Universitäten, noch sonstwelchen öffentlichen Gebäuden ansichtig sein wird. Weil das nämlich Deutschland ist und kein Islamdreckloch.