Darf antisemtische Propaganda doch in öffentlichen Räumen betrieben werden? | Mena-Watch
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit dem Anti-BDS-Beschluss des Parlaments vom Mai 2019 beschäftigt. Das Ergebnis: Auch antisemitische Äußerungen fallen unter die Meinungsfreiheit, deshalb darf die BDS-Bewegung nicht grundsätzlich von der Nutzung öffentlicher Räume ausgeschlossen werden. Diese Einschätzung stützt sich auf ein Gerichtsurteil, gegen das allerdings Revision eingelegt worden ist.
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