Debatte über Restitution: Ein Verkauf unter dem Druck der Verfolgung – Warum die Beratende Kommission die Rückgabe von Franz Marcs „Füchsen“ empfahl: Erläuterungen zum Fall Grawi. Ein Gastbeitrag. | FAZ.NET
Die nationalsozialistische Herrschaft war nicht nur eine Herrschaft von Mördern. Sie war auch eine Herrschaft von Räubern. Zwischen 1933 und 1945 wurden in Deutschland und weit darüber hinaus Hunderttausende Kulturgüter, Grundstücke und Unternehmen unter dem Druck der Nationalsozialisten verkauft, beschlagnahmt, gestohlen. Ein wichtiges Anliegen der Alliierten war die Rückabwicklung dieses Beutezuges, insbesondere der berüchtigten „Arisierungen“. 1947 erging Gesetz Nr. 59 der amerikanischen Militärregierung, das das Ziel verfolgte, „feststellbare Vermögensgegenstände“ an die Verfolgten zurückzuerstatten. Durch eine Beweislastverschiebung und den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs kam es den Opfern des NS-Regimes weit entgegen. Grundstücke und Unternehmen waren zumeist nicht schwer „feststellbar“, weil über sie öffentliche Register geführt werden. Das Schicksal geraubter Kunstsammlungen dagegen ließ sich oft erst nach Jahrzehnten aufklären; vieles ist bis heute im Dunkeln.
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