Kommentar von Honestly Concerned
"...Bock legte mit Hinweis auf entsprechende Studien und Statistiken dar, dass an Berlins allgemeinbildenden Schulen über 25 Prozent der Schüler muslimischen Glaubens seien. Die „nationalen Herkunftskulturen“ und die Familien von 40 bis 60 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime seien von einer islamischen Religionskultur geprägt, „die eine dem Mann in vieler Hinsicht untergeordneten Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft propagiert und verwirklicht“, führte Bock aus.
Daraus wiederum ergäben sich bestimmte Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften. Wer dagegen verstoße, müsse von streng gläubigen Mitschülern getadelt werde – so verlange es die Erziehung. Mehr als das: Es ergebe sich aus den tradierten Vorstellungen sogar die „Pflicht, das Tadelnswerte zu verbieten“. Wenn dann auch noch eine Lehrerin ein islamischen Kopftuch trage, entfalte dies „– unabhängig von den Motiven seiner Trägerin – selbst eine Wirkung im Sinne derartiger Konflikte“, so Bock...."
Das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot für Lehrkräfte, an Schulen auffallende, religiös geprägte Kleidungsstücke oder Symbole zu tragen, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies ist das zentrale Ergebnis eines neuen Gutachtens zum Neutralitätsgesetz, das Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Donnerstag präsentierte.
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