Dreieinhalb Jahre Haft für Chefin von verbotener Reichsbürgergruppe in Lüneburg – Das Landgericht im niedersächsischen Lüneburg hat am Dienstag die Anführerin einer verbotenen rassistischen und antisemitischen Reichsbürgervereinigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. | Nau
61-Jährige betrieb antisemitische Vereinigung illegal weiter.
Die Staatsschutzkammer sah alle Anklagevorwürfe gegen die 61-Jährige als erwiesen an, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Heike W. wurde demnach dafür verurteilt, die illegale Vereinigung mit der Bezeichnung Geeinte deutsche Völker und Stämme trotz eines Vereinsverbots weiterbetrieben zu haben.
Die Staatsschutzkammer sah alle Anklagevorwürfe gegen die 61-Jährige als erwiesen an, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Heike W. wurde demnach dafür verurteilt, die illegale Vereinigung mit der Bezeichnung Geeinte deutsche Völker und Stämme trotz eines Vereinsverbots weiterbetrieben zu haben.
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